Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023

 

 

 

 

 

TOP 14
Beschluss zur Vorbereitung der Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-177 (Dez. II, NiO) vom 05.07.2023,
2021-26/DS-I(A)0532

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO) vom 21.06.23 zur Kenntnis und schließen sich der Beschlussempfehlung an.

 

2.    Dem hier vorgestellten Vorschlag der Geschäftsführung der NiO zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über den gesamten Stadtverkehr Offenbach für weitere 10 Jahre durch die NiO als beliehene zuständige Behörde an die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB wird zugestimmt.

 

3.    Die Geschäftsführung der NiO wird beauftragt, alle dafür notwendigen vorbereitenden Schritte fristgerecht und unter Beachtung der Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Wege einer Vorabbekanntmachung und im Anschluss daran die Erarbeitung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages entsprechend der Vorgaben der Vorabbekanntmachung sowie den gesetzlichen Vorgaben an den Inhalt eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

 

4.    Die Geschäftsführung der NiO wird ferner beauftragt, Vorlagen für die Entscheidungsgremien vorzubereiten und fristgerecht zur Abstimmung vorzulegen.

 

5.    Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt hiermit den Magistrat, zum gegebenen Zeitpunkt ohne erneute Befassung durch die Stadtverordnetenversammlung den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu erteilen. Ein vorangegangenes Votum des Aufsichtsrates fließt in die Beratung des Magistrats ein. Der Ausschuss HFDB der Stadtverordnetenversammlung wird durch Zusendung einer Beschlussausfertigung über den Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

Die Anlage 1 (Vorbereitung Vergabe ÖDA) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 24.07.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung