Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0562Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

Grundstücksverkauf Rohrstraße 1 C, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-239 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 344 = 243 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 161.838,00 EUR (666,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Rohrstraße 1 C ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigten haben Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2083. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,31 EUR/m² = 1.533,33 EUR/Jahr. Im Nachtrag zum Erbbauvertrag vom 25.03.1986 wurde vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.