Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0579/2Ausgegeben am 19.10.2023

Eing. Dat. 19.10.2023

 

 

 

 

 

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Ofa vom 19.10.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

§4 der Antidiskriminierungsrichtlinie wird folgendermaßen geändert:

 

Ursprungsvariante:

 

§ 4 Antidiskriminierungsbeauftragte/r

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main benennt eine/n hauptamtlich tätige/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n auf Vorschlag des Magistrats.

(2) Die/der Antidiskriminierungsbeauftragte arbeitet unabhängig in der Entgegenahme von Beschwerden und Hinweisen sowie der Durchführung von Prüfungen. Es besteht keine Weisungsbefugnis des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung bezüglich Umfang, Art und Weise sowie Ergebnis der Prüfung. Die Arbeit der/des Antidiskriminierungsbeauftragten ist auf das Offenbacher Stadtgebiet beschränkt.

 

Variante neu:

 

§ 4 Antidiskriminierungsbeauftragte/r

(1) Die Stadt Offenbach am Main benennt eine/n hauptamtlich tätige/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n.

(2) Die/der Antidiskriminierungsbeauftragte arbeitet unabhängig in der Entgegenahme von Beschwerden und Hinweisen sowie der Durchführung von Prüfungen. Es besteht keine Weisungsbefugnis bezüglich Umfang, Art und Weise sowie Ergebnis der Prüfung. Die Arbeit der/des Antidiskriminierungsbeauftragten ist auf das Offenbacher Stadtgebiet beschränkt.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.