Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober 2023

 

 

TOP 21
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-281 (Dez. III, Amt 20) vom 04.10.2023,
2021-26/DS-I(A)0582

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2018, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.102.942.267,08 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 29.469.798,80 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 11.300.714,52 €, somit im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 40.770.513,32 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 28.821.897,25 €.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO (in der Fassung vom 27.12.2011) wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzgewinn des Jahres 2018 verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 319.375.033,88 € auf nunmehr 0,00 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO (in der Fassung vom 07.12.2016) auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen (Jahresabschluss und Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung