Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober 2023
TOP 21
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-281 (Dez. III, Amt 20) vom 04.10.2023,
2021-26/DS-I(A)0582
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO (in der Fassung vom 27.12.2011) wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzgewinn des Jahres 2018 verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 319.375.033,88 € auf nunmehr 0,00 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO (in der Fassung vom 07.12.2016) auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.
Die Anlagen (Jahresabschluss und Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.10.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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