Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober 2023

 

TOP 24
Sanierung Spielplatz Heusenstammer Weg
hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem.
§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-287 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.10.2023,
2021-26/DS-I(A)0585

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Planen und Bauen aktualisierten Kostenberechnung sowie dem vorliegenden Angebot für Bauleistungen von 401.000,00 € um 54.000,00 € auf 455.000,00 € brutto, vom Revisionsamt geprüft, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952001460, Sanierung Spielplatz Heusenstammer Weg,  Investitionsnummer 1301010900601302, wie folgt zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2020:                                                 15.000,00 €
Überplanmäßige Mittel 2021:                                  7.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                               285.000,00 €
Haushaltsmittel 2023:                                                 94.000,00 €
Überplanmäßige Mittel 2023:                                    26.200,00 €

Haushaltsmittel 2024                                                  27.800,00 €
Gesamt:                                                                      455.000,00 €

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mittel 2023 erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel 2023 um 26.200,00 € auf dem Produktkonto 13010100.0952004960, Spielplatz Isenburgring / Letteberg (Nr. 24), Investitionsnummer 1301010900601403.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel 2024 werden über die Änderungsliste für den Haushalt 2024 angemeldet.

 

3.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 155.318,82 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich durch den erweiterten Projektbeschluss nicht.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung