Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober 2023

 

 

TOP 25
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: Grundsatzbeschluss – Erweiterung des Unternehmensgegenstandes, Anpassung des Gesellschaftsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-291 (Dez. I und III, Amt 20/SOH vom 04.10.2023,
2021-26/DS-I(A)0586

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Unter Erweiterung von § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SOH lautet der angepasste Gegenstand des Unternehmens künftig wie folgt:

 

„Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist die Errichtung von, der Erwerb von und die Beteiligung an Unternehmen, die mit Elektrizität, Wärme, Gas und Wasser versorgen, den öffentlichen Verkehr bedienen, Verkehrsleistungen erbringen, Aufgaben der Entsorgung, Dienstleistungen der Wohnungswirtschaft und die Entwicklung und Förderung des Hafens und anderer Liegenschaften durchführen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Dienst- und sonstige Leistungen erbringen. Unternehmensgegenstand ist zudem die Finanzierung von SOH-konzerneigenen Immobilienprojekten und solchen der Stadt Offenbach am Main sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit solchen Immobilienprojekten, soweit hierfür eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist. Gegenstand des Unternehmens ist schließlich die Planung, Projektierung, Baubegleitung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen aus dem Bereich erneuerbarer Energien auf städtischen oder stadtkonzerneigenen sowie auf angemieteten/angepachteten, im fremden Eigentum stehenden Bestandsdächern und Neubauten im Stadtgebiet Offenbach am Main, insbesondere zur Eigenstromgewinnung für Schulen, Kindertagesstätten u.a. bzw. für städtische oder stadtkonzerneigene Wohngebäude“.

 

 

Die Auslage (Gesellschaftsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung