Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0588Ausgegeben am 26.10.2023

Eing. Dat. 26.10.2023

 

 

Kommunales Wahlrecht Nicht-EU-Ausländer

Antrag Ausländerbeirat vom 11.10.2023

 

 

Der Ausländerbeirat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

 

·         sich nach seinen Möglichkeiten auf Landesebene für eine Erweiterung des kommunalen Wahlrechts für in Deutschland lebende Ausländer einzusetzen mit dem Ziel, dass Nicht-EU-Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen mit einem Wahlrecht analog des für EU-Ausländer geltenden Wahlrechts ausgestattet werden.

 

·         bei den Kommunalen Spitzenverbänden dafür zu werben, dass bei Änderungen der Bundesgesetzgebung darauf hingewirkt wird, Möglichkeiten zu schaffen, dass in Hessen das Kommunale Wahlrecht entsprechend ergänzt werden kann.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird darüber hinaus gebeten an Stadtverordnetenversammlung und Ausländerbeirat zu berichten

 

·         welche Schritte bislang von Seiten der Stadt Offenbach unternommen wurden um auf Landesebene für eine Voraussetzung zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts zu werben.

 

·         Welche Möglichkeiten bestehen, bis zur Umsetzung des vom Ausländerbeirat geforderten Wahlrechts die Migranten in der Stadt Offenbach noch stärker in die Entscheidungsprozesse der Stadtpolitik mit einzubinden.

 

 

Begründung:

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Offenbach setzt sich für das kommunale Wahlrecht ein, damit alle Ausländer aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit erhalten, durch ihre Teilnahme an den Kommunalwahlen (passives und aktives Wahlrecht) gleichberechtigt ihre Interessen einzubringen und ihr Lebensumfeld mit zu gestalten. Der Ausländerbeirat alleine ist kein politischer Ersatz für die fehlende politische Teilhabe von Menschen aus Nicht-EU-Staaten an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.