Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

 

 

 

 

TOP 33
Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Änderung des Zuwendungszweckes im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-251 (Dez. I, Amt 80) vom 30.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0567

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt,

neben den bereits in der SStV vom 10.03.2022 (Mag-Vorlage Nr. 2022-070) beschlossenen Projekten im Rahmen des ZIZ Programms, der Erweiterung des Antrags um das Projekt Maßnahmen zur Behebung negativer Effekte auf die Innenstädte im Zuge der Schließungswelle von Kaufhäusern der Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) und der Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2024 zuzustimmen.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt die Stadt Offenbach sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2024 auf 1.875.000,02 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 468.750,01 €.

 

  1. Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Änderungsantrages von insgesamt bis zu 1.525.000 € teilen sich auf in:

 

Bundesfördermittel:                        bis zu 1.143.750,00 €

Kommunale Eigenanteil:               bis zu    381.250,00 €

 

Davon entfallen für das Jahr 2023:

 

Kommunaler Eigenanteil: bis zu 102.500,00 €

 

Diese Mittel stehen im Budget von Amt 80 zur Verfügung und sollen im Rahmen einer separaten Vorlage überplanmäßig auf dem Produktkonto 15010100.7128000080 bereitgestellt werden.

 

Bundesfördermittel: bis zu 307.500,00 Diese Mittel werden per Mittelabruf beim Fördergeber im Vorfeld abgerufen, so dass keine Vorfinanzierung durch die Stadt erfolgen muss. Die Mittel werden nach Abruf auf dem Produktkonto 15010100.5420000080 vereinnahmt.

 

Davon entfallen für das Jahr 2024:

Bundesfördermittel: bis zu 836.250,00 €

Kommunaler Eigenanteil: bis zu 278.750,00 €

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt in der Haushaltsplanung 2024 wie folgt:

15010100.7128000080 1.115.000 €

15010100.5420000080    836.250 €

 

Sie stehen vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 31.10.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung