Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0590Ausgegeben am 03.11.2023

Eing. Dat. 02.11.2023

 

 

 

 

 

Stellplatzsatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-316 (Dez. IV, Amt 63) vom 01.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage (03)* beigefügte Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) samt ihrer Anlagen 1 (04)* und 2 (05)* wird beschlossen.

 

* redaktionell ergänzt

 

 

Begründung:

 

Die aktuelle Satzung sieht eine Geltungsdauer zum 31.12.2023 vor.

Ziel der Einführung einer Geltungsfrist war, die Satzung nach einer gewissen Geltungsdauer der Prüfung zu unterziehen, ob sich die Vorschriften bewährt haben, sich ggf. die Mobilitätsideen und -anforderungen geändert haben, es ggf. relevante

technische Neuentwicklungen gibt oder auch einen veränderten Rechtsrahmen sowie veränderte politische Steuerungsziele.

 

Als ein Baustein dieser Überprüfung wurde eine Evaluierung durchgeführt. Ein großer Teil der Evaluierung war die Durchführung einer Bürger*innen- und Firmenbefragung Anfang 2021, die nun abgeschlossen und ausgewertet ist. Des Weiteren haben eine umfassende Beteiligung weiterer Organisationseinheiten (Amt für Planen und Bauen, Vermessungsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und Amt für Mobilität sowie OPG/GBO und IHK Offenbach) sowie ein interkommunaler Austausch mit anderen Bauaufsichten und die Betrachtung anderer Stellplatzsatzungen stattgefunden.

 

Unter Einbeziehung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurde die zu beschließende Neuauflage der Satzung erarbeitet.

 

Ziele und Inhalte der neuen Satzung sind die Stärkung von Alternativen zum Pkw (insbesondere des Fahrrades), die Stärkung der Elektromobilität, die erweiterte Möglichkeit von Mobilitätskonzepten, die Stärkung der Barrierefreiheit, die Gestaltung von Stellflächen (im Hinblick auf Funktionalität, Sicherheit, Umwelt und Klima), die Prüfung und Anpassung der Stellplatzschlüssel sowie der Sonderzonen (Zone 3).

 

Änderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen erfolgt:

 

Die Stellplatzschlüssel wurden in einigen Bereichen angepasst sowie Ersetzungsmöglichkeiten geschaffen durch Fahrzeuge, die die Umwelt weniger belasten und/oder weniger Fläche benötigen. Es gilt weiterhin das Mindestmaß, d.h. es können immer auch mehr Stellplätze geschaffen werden, als die Satzung vorschreibt.

Ausgenommen ist weiterhin das Kaiserlei-Gebiet, in dem das Mindestmaß auch zugleich ein Höchstmaß (sog. Deckel) ist. Hier befindet sich bei dem Amt für Planen und Bauen und dem Amt für Mobilität eine Untersuchung in Bearbeitung, inwieweit der Deckel aufgehoben werden kann. Das Ergebnis wird dann zu gegebener Zeit in die Satzung integriert.

 

Die Ausstattung von Stellplätzen mit Elektromobilität wurde gegenüber der (bereits sehr fortschrittlichen) Satzung aus 2013 erweitert.

 

Der Nachweis von Stellplätzen durch ein Mobilitätskonzept ist nun schon bei kleineren Vorhaben möglich.

 

Die Erreichbarkeit von barrierefreien Stellplätzen aus barrierefreien Bereichen wird optimiert. Diese Stellplätze können zudem nicht durch andere Fahrzeugtypen ersetzt werden. Auch die Ausgestaltung der Stellplätze selbst wird weitergehend im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung verbessert. Insgesamt wird die Ausgestaltung im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, Umwelt (Begrünung, Wasserdurchlässigkeit) verbessert.

 

Die aktuelle Satzung, die mit kleinen Anpassungen der letzten Jahre aus dem Jahr 2013 stammt, ist bereits sehr fortschrittlich, sowohl im Hinblick auf Mobilitätsalternativen als auch auf die E-Mobilität. Im Fokus standen insbesondere

die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Stärkung von ÖPNV und Fahrradverkehr, die Ermöglichung von Mobilitätsalternativen und -konzepten, die umweltverträgliche Gestaltung von Stellplatzflächen sowie die Ausgestaltung mit E-Mobilität. Die hier zu beschießende Neufassung der Satzung schreibt diesen Ansatz fort und berücksichtigt die eingangs beschriebenen Erkenntnisse. Sie formuliert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen tatsächlichen Anforderungen (z.B. reales Verkehrsaufkommen) und relevanten Zielen (z.B. Klimaschutz) und bringt damit die zahlreichen berührten Interessen und Bedürfnisse zum bestmöglichen Ausgleich.

Anlagen:

-          01_Übersicht über die Anlagen zur Magistratsvorlage

-          02_Freigabe durch das Rechtsamt

-          03_Satzungstext

-          04_Anlage 1 zur Satzung (Tabelle mit Stellplatzschlüsseln)

-          05_Anlage 2 zur Satzung (Karte mit Darstellung der Sonderzonen)

-          06_SYNOPSE: Satzungstext

-          07_SYNOPSE: Anlage 1 zur Satzung (Tabelle mit Stellplatzschlüsseln)

-          08_SYNOPSE: Anlage 2 zur Satzung (Karte mit Darstellung der Sonderzonen)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.