Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0592Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Beitritt zum Wasserverband Hessisches Ried

hier: Antrag auf Mitgliedschaft

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-330 (Dez. I, Amt 20) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Zur Erschließung weiterer Trinkwasserressourcen soll die Stadt Offenbach am Main Mitglied des Wasserverbandes Hessisches Ried (WHR) werden.

 

2.     Der Magistrat wird ermächtigt, den Beitritt zum Wasserverband Hessisches Ried zu erklären und einen entsprechenden Antrag zu unterzeichnen.

 

3.     Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf unter 30.000,00 Euro netto (32.100,00 Euro brutto) jährlich belaufen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Mitgliedsbeiträge, finanziert über das Produktkonto 01010700.6910000020 (Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine usw.). In 2023 erfolgt die Deckung im Deckungskreis von Amt 20. Ab 2024 werden die Mittel auf dem genannten Produktkonto im Rahmen der Haushaltsplanung eingeplant.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach sieht sich in der Mitverantwortung bei der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Bereits 2016 hat die Stadt Offenbach deshalb mit der vollständigen Übertragung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung auf den Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie ist zusammen mit dem Kreis Offenbach je zur Hälfte Mitglied im ZWO. Sowohl der Kreis Offenbach als auch die Stadt Offenbach arbeiten seit seiner Gründung 1965 erfolgreich im ZWO zusammen. Der ZWO gewinnt das Trinkwasser überwiegend aus dem Grundwasser in der Region.

 

Das rasante Bevölkerungswachstum und die klimatischen Rahmenbedingungen der letzten Trockenjahre bewirken tiefe Grundwasserstände bei der Wasserversorgung. Die Situation zwischen zunehmendem Bedarf aufgrund des Bevölkerungswachstums und dem begrenzten Grundwasservorkommen verschärft sich noch mit Blick auf weitere Nutzungskonflikte zwischen öffentlicher Wasserversorgung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.

 

Mit der Erstellung eines kommunalen Wasserkonzepts ermittelt der ZWO aktuell bereits Potentiale zur rationellen Wasserverwendung und trägt zur Sensibilisierung bei Wasserverwendung und Ressourcendiversifizierung bei. In den Jahren 2021/ 2022 hat das Land Hessen den Zukunftsplan Wasser erstellt, der weit über die nächsten fünf Jahre hinausgeht und ein breites Maßnahmenspektrum umfasst.

 

Die zukünftige Zusammenarbeit mit dem WHR stellt eine wesentliche Maßnahme aus diesem Zukunftsplan Wasser dar (Maßnahme 7.5: Ergänzung interkommunaler und regionaler Verbundsysteme zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenperioden). Für die künftige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsgebiet des ZWO sind sowohl Einsparungen durch sorgsamen Umgang mit der Ressource Grundwasser notwendig; diese allein werden jedoch nicht ausreichen, um den künftigen Wasserbedarf vollumfänglich decken zu können. Auch kann der ZWO dem prognostizierten Bevölkerungswachstum in Stadt und Kreis Offenbach der nächsten Jahre die Wasserlieferung entsprechend aktuell nicht erhöhen.

 

Vor diesem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Entwicklungen und Anforderungen an eine zukunftssichere öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsgebiet des ZWO beantragen die Stadt Offenbach und der Kreis Offenbach deshalb die Mitgliedschaft beim WHR.

 

Durch die Zusammenarbeit mit dem WHR besteht die begründete Möglichkeit, den künftigen Wasserbedarf für die öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsgebiet des ZWO und also auch in der Stadt Offenbach sowie aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuverlässig sicherstellen zu können. Die infiltrationsgestützte Nutzung des Grundwassers im Hessischen Ried stellt dafür die Grundvoraussetzung dar.

 

Die Gespräche mit dem Wasserverband Hessisches Ried (WHR) und der Hessenwasser GmbH & Co. KG sind weit fortgeschritten. Zwischen dem ZWO und der Hessenwasser GmbH wurde bereits ein Wasserliefervertrag und ein weiterer „Letter of Intent“ abgeschlossen. Ziel ist es, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um jährlich eine Wasserlieferung der Hessenwasser GmbH an den ZWO von 3 Mio. m³ zu ermöglichen. Diese zusätzliche Menge würde dem ZWO die Option eröffnen, der Stadt Offenbach sowie den Städten und Gemeinden des Kreises Offenbach mehr Wasser liefern zu können und gleichzeitig die eigene Förderung von Grundwasser zu reduzieren, um den Grundwasserkörper zu schonen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mitglieder des WHR werden gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung des WHR vom 01.01.2015 vier Gruppen zugeordnet. Die Stadt Offenbach würde hier als „in der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung begünstigte Person“ unter die Gruppe 3 fallen.

 

Die Satzung des WHR regelt in den §§ 25 ff. die Wirtschaftsführung und damit die Grundlagen der Finanzierung der Aufgaben des Verbandes.

 

Kreis und Stadt Offenbach als Mitglied der Gruppe 3 würden sich hiernach wie die anderen Mitglieder der Gruppen 1, 3 und 4 nur an den Grundkosten des Verbandes, nicht aber an den „Restkosten“ (das ist mit den Investitionen der weit überwiegende Teil der Kosten) beteiligen. Die Grundkosten werden in einem Zwei-Jahres-Turnus im Wirtschaftsplan festgelegt (§ 30 Abs. 1 WHR-Satzung) und betragen seit Verbandsspaltung in einen Infiltrationsverband und einen Beregnungsverband in 2014/2015 jährlich 365.700,00 Euro netto.

 

Mitglieder der Gruppe 3 tragen gemäß § 30 Abs. 2 WHR-Satzung zusammen 24,5 % der Grundkosten (somit derzeit 89.596,50 Euro netto) mit dem internen Verteilungsmaßstab „Verhältnis des jeweiligen Wasserbedarfs zur Erfüllung der Pflicht gemäß § 30 Abs. 1 HWG“, wobei eine Deckelung der Höhe nach auf den Beitrag eines Mitglieds der Gruppe 1 erfolgt, vgl. § 30 Abs. 3 unter „Gruppe 3“.

 

Die Deckelung entsprechend der Beitragshöhe eines Mitgliedes der Gruppe 1 beläuft sich aktuell auf 29.865,50 Euro netto. Mitglieder der Gruppe 1 tragen gemäß § 30 Abs. 2 WHR-Satzung zusammen 24,5 % der Grundkosten (aktuell 89.596,50 Euro netto), mit dem internen Verteilungsmaßstab „zu gleichen Anteilen“ (aktuell bei drei Mitgliedern in dieser Gruppe 29.865,50 Euro netto), vgl. § 30 Abs. 3 unter „Gruppe 1“.

 

Auf den Grundbeitrag wird 7 % Umsatzsteuer erhoben. Damit dürfte der Beitrag für die Stadt Offenbach unter 30.000,00 Euro netto bzw. 32.100,00 Euro brutto liegen.

 

Die Satzung des WHR liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Satzung WHR

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.