Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0593Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

Grundstückserwerb Ahornstraße 42

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-331 (Dez. I, Amt 80) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 510/8 = 1.697 m² (Ahornstraße 42) zum Kaufpreis i.H.v. 1.040.000,00 EUR (rd. 613,00 EUR/m²). Dieser wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

2.     Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 1.200.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) über den Deckungskreis zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Das südlich an die Fläche der Berufsfeuerwehr angrenzende bebaute Grundstück soll veräußert werden. Unabhängig vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.03.2023, bezüglich eines Neubaus für die Feuerwehr, bietet dieses Grundstück gute Möglichkeiten, kurzfristig schon Maßnahmen zur Verbesserung der sehr beengten Verhältnisse bei der Berufsfeuerwehr umzusetzen. Deshalb wurden schon vor einigen Monaten Kaufverhandlungen mit der Verkäuferin aufgenommen.

 

Aufgrund der in der Vergangenheit wieder deutlich gestiegenen Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sind alle Funktionsbereiche bei der Feuerwehr stark gewachsen. Es fehlt an Büroarbeitsplätzen, Ruheräumen für Einsatzkräfte, Fahrzeugstellplätzen, Schulungsräumen, Besprechungsräumen, Übungsflächen, usw.

 

Aus diesen Gründen wird ein Erwerb seitens der Feuerwehr sehr befürwortet. Der Kaufpreis entspricht einem vorliegenden Wertgutachten.

Anlagen:

1.         Lageplan

2.         Klimarelevanzprüfung

3.         Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen 1 und 2 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage 3 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.