Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0595Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2024

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-336 (Dez. II, Amt 51) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für das Jahr 2024 auf Basis der jeweils fortgeschriebenen Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 um 5 % erhöht.

 

2.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertagesstätten – und bei Produktsachkonto 06010500.7125000051 – Zuschuss für laufende Maßnahmen des EKO.

 

 

Begründung:

 

Referenzwert für die Berechnung der jährlichen Anhebung der Betriebskosten-

zuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten ist die Landespersonalkosten-

tabelle (LPKT) für das Jahr 2015.

 

Mit Beschluss vom 21.09.2017 (2016-21/DS-I(A)0268) wurde eine 2%ige Anhebung für das Jahr 2016 beschlossen. Vorsorglich wurde für das Jahr 2017 eine Erhöhung um weitere 2% auf Grundlage der LPKT für das Jahr 2016 beschlossen, sofern die Steigerung der Landespersonalkostentabelle in einem geringeren Umfang als 2% steigen würde, um Tarifsteigerungen im Rahmen der BKZ an die Träger von Kindertagesstätten weiterzugeben.

 

Die 2%ige Steigerung wurde auch in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils beibehalten und den Trägern von Kindertagesstätten bereits im Rahmen der BKZ ausgezahlt. Für das Jahr 2023 wurde erstmals eine 4%ige Steigerung fortgeschrieben, um die Träger von Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen, die überproportional steigenden Kosten (Personal- und Energiekosten) auffangen zu können.

 

Die Anhebungen der Jahre 2018 bis 2023 sind mit den Beschlüssen vom 05.11.2020 (2016-21/DS-I(A)0846 und 12.12.2022 (2021-26/DS-I(A)0405) abgedeckt, so dass die Anhebung der Werte für das Jahr 2024 gesondert legitimiert werden muss, denn die Erhöhung der LPKT für das Jahr 2022 bewegte sich im durchschnittlichen Vergleich zu den Vorjahren erneut unter den fortgeschriebenen Werten.

 

Für das Jahr 2024 wird eine Anhebung der Werte um insgesamt 5 % vorgeschlagen, um damit die Träger von Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen, hauptsächlich die Steigerungen im Bereich der Personalkosten auffangen zu können. Hier sind insbesondere die im TVöD SuE Tarif vereinbarten Erhöhungen ursächlich, die sich einerseits von den Erhöhungen des Tarifs der Landespersonalkostentabelle unterscheiden und andererseits durch die zeitversetzte Veröffentlichung der Landespersonalkostentabelle nicht zeitnah auswirken und damit aufgrund der überdurchschnittlichen Steigerungshöhe die Träger von Kindertagesstätten in eine finanzielle Notlage bringen würden.

 

Die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2024 eingeplant.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.