Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0596Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach (Pb 05)

hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-337 (Dez. III, MainArbeit) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  147.760.672 EUR

Aufwendungen                                                                   147.760.672 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                  0                     EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                           50.000 EUR

Ausgaben                                                                            50.000 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

 

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.


Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2024 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 in ihrer Sitzung am 20.09.2024 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Der für das dreizehnte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 53 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 113,5 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 47 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 4,9 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 23,0 Mio. Euro im Jahr 2023 werden vom Bund mit 84,8 Prozent und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 119,5 Mio. Euro im Jahr 2023. Ca. 47 Prozent der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2023 damit rechnen, dass etwa 50 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 50 Mio. Euro vom Bund refinan­ziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 11,45 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 16,4 Mio. Euro.

Der Stellenplan umfasst 180,45 Stellen für Tarifbeschäftigte und 51,0 Stellen für Beamte.

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer weiterhin robusten Arbeitsmarktentwicklung, einer geringfügig erhöhten Zahl an Bedarfsgemeinschaften aufgrund des Zuzugs von Geflüchteten, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 231,45 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

Anlage:

-       Wirtschaftsplan MainArbeit 2024

-       Bericht zum Wirtschaftsplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.