Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0604Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-346 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, zwischen dem Kuhmühltal im Norden, der Kékuléstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Kettelerstraße im Westen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

·      Im Norden: der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7,

·      im Osten: die Kékuléstraße,

·      im Süden: die Mühlheimer Straße,

·      im Westen: die Kettelerstraße.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan

(Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

 

·      Baurechtsschaffung für ein Datencenter,

·      planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Grundstück,

·      Sicherung von Grünflächen,

·      Sicherung der Erschließung über die Kettelerstraße.

 

 

Begründung:

 

Im Offenbacher Stadtteil Offenbach Ost soll auf dem Vorhabengrundstück Kettelerstraße 100 / Mühlheimer Straße 164, in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 253/7, ein Rechenzentrum des Betreibers CloudHQ Germany GmbH entstehen. Das Gelände wird aktuell gewerblich genutzt und soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Standort für ein Rechenzentrum gesichert werden.

 

In einer bereits unterzeichneten Absichtserklärung zwischen der CloudHQ LLC und der Stadt Offenbach vom 20. März 2023 wurden die wesentlichen Anforderungen an das geplante Rechenzentrum wie emissionstechnische Aspekte, Nachhaltigkeitsstandards und Umweltaspekte festgehalten.

 

Grundsätzlich soll die verkehrliche Erschließung des Grundstücks über die Kettelerstraße gesichert werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird zudem die bestehende Grünstruktur im südwestlichen Bereich des Grundstücks, Ecke Kettelerstraße und Mühlheimer Straße, gesichert und nach Osten als Übergang zum Wohngebiet ergänzt.

Die Firma Cloud HQ LLC als Vorhabenträger und Eigentümer des Vorhabengrundstücks hat mit Schreiben vom 20.10.2023 den Antrag über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kosten aller erforderlichen Fachgutachten bestätigt. In seinem Antrag auf Einleitung bestätigt der Vorhabenträger die Bereitschaft Regelungen zu folgenden Punkten einzugehen:

 

·           Umfang und Durchführungen der notwendigen Anpassungen der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen

·           Umgang mit bestehenden und Schaffung von neuen Grünflächen

 

Die in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 (1) BauGB zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher und westlicher Richtung schließen sich gewerblich geprägte Gebiete an, während im Osten ein Wohngebiet an das Vorhabengrundstück angrenzt. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

Durch das Vorhaben wird die bestehende Baustruktur unterbrochen bzw. verdichtet. Die geplante Struktur fügt sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Bebauungsstruktur ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.

 

Unmittelbar an das Plangebiet in östlicher Richtung angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen der bestehenden Wohnnutzung und der geplanten Nutzungsintensivierung im Geltungsbereich zu minimieren. Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656

Anlage 2: Freiflächenplanung, Stand 19.10.2023

Anlage 3: Ansichten Datencenter, Stand: 18.10.2023

Anlage 4: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.