Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0608Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich des Planungsgebiets „Bieber Waldhof West“

Hier: Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Offenbach am Main für das Gebiet Bieber Waldhof West (Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-352 (Dez IV, Ämter 62 und 60) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main zieht für das Planungsgebiet Bieber Waldhof West eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Betracht.

 

2.    Für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Planungsgebiet Bieber Waldhof West gemäß Beschluss 2021-26/DS-I(A)0094 vom 09.09.2021 wird zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB angewendet (Anlage 1).

 

 

Begründung:

 

Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Zur wohnbaulichen Entwicklung des Gebietes Bieber Waldhof West, das im „Masterplan Offenbach am Main 2030“ als letztes großes Wohnbaupotenzial identifiziert wurde und das als nachhaltiges Quartier profiliert werden soll, hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2021 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs nach § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen (2021-26/DS-I(A)0094). Dieser Beschluss wurde am 05.10.2021 öffentlich bekanntgemacht.

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mittels der geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist eine Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB notwendig. Durch Grundstücksverkäufe der derzeitigen Grundstückseigentümer an Dritte könnte die städtebauliche Entwicklung des Planungsgebietes gestört, verzögert bzw. verhindert werden. Sollte eine breite und konstruktive Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer für die Entwicklung des Gebiets ausbleiben und die Grundstücksverhandlungen mit der Stadt sich als sehr schwierig erweisen, kann das Instrument der Vorkaufsrechtssatzung für die beabsichtigte Entwicklung unterstützend eingesetzt werden, um entsprechende Fehlentwicklungen auszuschließen.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West umfasst das Untersuchungsgebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB. Das v.g. Untersuchungsgebiet besteht aus 2 Teilgebieten. Es befindet sich westlich anschließend an die Bebauungsgrenze des Wohngebiets Bieber Waldhof im Bereich Goldbergstraße, nördlich angrenzend an die Bebauung entlang der Seligenstädter Straße und im Nordwesten teilweise begrenzt durch die Würzburger Straße. Der genaue Umring des betroffenen Gebiets ergibt sich aus der Übersichtskarte im Anhang zu Anlage 1. Die betroffenen Grundstücke sind in der Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West (Anlage 1) unter § 2 einzeln aufgeführt.

 

Die Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Vorkaufsrecht kann danach ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft und vom Magistrat beschlossen.

 

Die Geltungsdauer der Vorkaufsrechtssatzung ist unbefristet. Nach Wegfall der Voraussetzungen ist die Satzung aufzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West nicht, da erst bei einer Ausübung des Vorkaufsrechts Verpflichtungen entstehen.

Anlagen:

1) Entwurf Vorkaufsrechtssatzung Innenstadt mit Übersichtskarte

2) Klimarelevanzprüfung

3) Beschluss 2021-26/DS-I(A)0094 vom 09.09.2021

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.