Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0610Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)

hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-355 (Dez. II, Amt 57) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1  Erfolgsplan

Erträge                                                                                  42.897 TEUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                24.725 TEUR zuschüssen gemäß Satzung über die
Bezuschussung von Kindertagesstätten der
Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen
in der Stadt Offenbach am Main)

Aufwendungen                                                                   43.723 TEUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                     - 826 TEUR

 

1.2  Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                                290 TEUR

Ausgaben                                                                              290 TEUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 (WPL 2024) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 826. Zum Ausgleich des Verlustes werden vorjährige Gewinne verwendet.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 in ihrer Sitzung am 01.11.2023 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Die Vorlage erfolgt auf dem Wege des Nachtrages *(in den Magistrat), weil im Anschluss der BKO-Sitzung die Arbeitsprozesse aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnten.

 

* redaktionell geändert

Anlage Wirtschaftsplan Kindertagesstätten Offenbach 2024

Anlage Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.