Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0611/1Ausgegeben am 29.11.2023

Eing. Dat. 29.11.2023

 

 

 

 

 

Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und der B 448

hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 654 mit der Bezeichnung

„Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ im Normalverfahren

gemäß § 30 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Ergänzungsantrag CDU vom 29.11.2023

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0611 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

3. Für Variante Nord 5 (Durchführung Anliegerverkehr INNOCampus auf ehem. Bahntrasse unter Mühlheimer Straße) ist eine Vergleichsbetrachtung zur Vorzugsvariante zu führen (Kostengegenüberstellung, Verkehrsaufkommen) und zeitnah vorzulegen.

 

Hierbei soll das tatsächlich zeitgebundene Verkehrsaufkommen (Anlieferverkehr zu Stoßzeiten des Berufsverkehrs) zu Grunde gelegt werden.

 

 

Begründung:

 

Aktuell geht durch eine Baustelle an der Kreuzung Mühlheimer Straße/ Untere Grenzstraße der Rückstau auf der Mühlheimer Straße morgens bis vormittags stellenweise bis zur Kettelerstraße zurück. Generell ist diese Strecke gerade zu den Stoßzeiten stark belastet.

Dieser Umstand führt bei der antragstellenden Fraktion zur Befürchtung, dass eine weitere zusätzliche Belastung der Mühlheimer Straße zwischen Laskabrücke und Kettelerstraße zu einer Überlastung der Mühlheimer Straße insgesamt führen könnte.

Die als Negativpunkte aufgeführten Maßnahmen der Variante müssen daher hinsichtlich ihrer Bewertung im Vergleich zu den Folgen einer solchen Überbelastung gesondert geprüft werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.