Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

 

 

TOP 3

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)
hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-355 (Dez. II, Amt 57) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0610

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1  Erfolgsplan

Erträge                                                                                  42.897 TEUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                24.725 TEUR zuschüssen gemäß Satzung über die
Bezuschussung von Kindertagesstätten der
Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen
in der Stadt Offenbach am Main)

Aufwendungen                                                                   43.723 TEUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                     - 826 TEUR

 

1.2  Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                                290 TEUR

Ausgaben                                                                              290 TEUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung