Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

 

 

TOP 3

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach (Pb 05)
hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-337 (Dez. III, MainArbeit) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0596

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  147.760.672 EUR

Aufwendungen                                                                   147.760.672 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                  0                     EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                           50.000 EUR

Ausgaben                                                                            50.000 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

 

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung