Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

 

 

TOP 3

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-341 (Dez. III, ESO) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0603

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.    Erfolgsplan                                                                                  

                 Erträge                                                                                   €   95.888.146

                 Aufwendungen                                                                     €   93.024.663
       Jahresüberschuss                                                               €      2.863.483

1.2.   Vermögensplan
       Einnahmen (Deckungsmittel)                                             €    10.787.153
       Ausgaben                                                                              €    10.787.153

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 4.788.324 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 2.000.000 festgesetzt.

 

4.  Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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