Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023
TOP 9
Grundstückserwerb Ahornstraße 42
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-331 (Dez. I, Amt 80) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0593
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 510/8 = 1.697 m² (Ahornstraße 42) zum Kaufpreis i.H.v. 1.040.000,00 EUR (rd. 613,00 EUR/m²). Dieser wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
2. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
3. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 1.200.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) über den Deckungskreis zur Verfügung.
Die nichtöffentliche Anlage 3 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.12.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung