Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

 

 

TOP 18
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich des Planungsgebiets „Bieber Waldhof West“
Hier: Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Offenbach am Main für das Gebiet Bieber Waldhof West (Vorkaufsrechtssatzung Bieber Waldhof West)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-352 (Dez IV, Ämter 62 und 60) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0608

Frau Stv. Reichenbach verlässt vor Aufruf des TOP den Saal.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main zieht für das Planungsgebiet Bieber Waldhof West eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Betracht.

 

2.    Für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Planungsgebiet Bieber Waldhof West gemäß Beschluss 2021-26/DS-I(A)0094 vom 09.09.2021 wird zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB angewendet (Anlage 1).

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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