Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023

 

 

 

 

 

TOP 20
Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und der B 448
hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 654 mit der Bezeichnung
„Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ im Normalverfahren
gemäß § 30 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-357 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0611
Ergänzungsantrag CDU vom 29.11.2023, 2021-26/DS-I(A)0611/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0611

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Variante 1 (Neubau der Laskabrücke und Rückbau der Bestandsbrücke) der Vorzugsvariante in der „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung zugestimmt.

 

  1. Für das Gebiet des Geltungsbereichs zwischen der Mühlheimer Straße im Norden, dem Lohwald im Osten, der Bundesstraße 448 im Südosten und der S-Bahn-Trasse Offenbach-Ost – Offenbach-Bieber im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der im Wesentlichen die geplante Straßenverkehrsfläche sowie die ökologischen Ausgleichsflächen und

-maßnahmen festsetzt.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden durch die Mühlheimer Straße,

·         im Osten durch den Lohwald,

·         im Süden durch die Straßenparzelle des „Kleeblatts“ der Bundesstraße 448,

·         im Westen durch den Bahndamm der S-Bahn-Trasse Offenbach-Ost – Offenbach-Bieber.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst den südlichen Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 400/3 (Kékuléstraße), einen Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 352/7 (Mühlheimer Straße), und das vollständige Flurstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 362/4 (Laskastraße), sowie die Flurstücke 90/2, 92 und 48/3.

 

Für die Überbauung mit einer Brücke liegen Teile des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 348/36 und die vollständigen Flurstücke 348/86 und 398/20 (Bahnanlage) im Geltungsbereich. Auch der östliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 348/87, welcher im Geltungsbereich des Bebauungsplans 647 liegt, wird in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Südlich der Bahnanlage liegen im Geltungsbereich der westliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 360/2 und vollständig Flurstück 402/21 (Lämmerspieler Weg), vollständig die Flurstücke 402/8, 402/9, 402/7, 402/6, 402/5, 402/4, 402/3, 402/2, 402/20, 402/19, 402/16, 402/17, 402/15, 402/13, 402/12, 402/11, 402/10 und 26/5, sowie der östliche Teil des Flurstücks 402/23 (Lämmerspieler Weg).

 

Weiter liegen im Geltungsbereich die südlichen Teile der Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 33/1, 30/2 und 31.

 

Ebenfalls liegen im Geltungsbereich die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7 26/6, 360/1, 28/4, 29/3, 402/14, 52/3, 34/3, 34/2, 405/5, 26/7, 25/4 und 24/4.

 

Weiter liegen im Geltungsbereich der östliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 8, Flurstück 14/7 (Kleingartenverein, östliche Gartenreihe), der östliche Teil des Flurstücks 14/6 und Teile des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/6 (Lohwald, westlicher Teil).

 

Im Geltungsbereich liegen Teile der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 8, Nr. 53/6 und 53/7, vollständig die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 14/3, 14/4, 14/5, 17/7 und 17/8 (Straße Am Schneckenberg), sowie vollständig die Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 16 (Am Schneckenberg 60), Nr. 14/6 (Am Schneckenberg 61), 9/20, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5 und 17/6 (Bahnböschung), 2/5 teilweise, 12/2 (Straße Am Schneckenberg und angrenzende Waldflächen), der westliche Teil der Nr. 9/29 (Straße Am Schneckenberg und nordöstlich angrenzender Lohwald) sowie das Flurstück Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 9/2 (Wasserbehälter).

 

Weiterhin liegen im Geltungsbereich die Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 9/20 und 9/27, Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nr. 7/43 (teilweise, östlicher Teil), bis zur Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 20/1 und Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nr. 7/23.

 

Weiterhin liegt im Geltungsbereich der nördliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 3/19 (B448 bei Überbauung der S-Bahnstrecke), und der südliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 17/9.

 

Im Geltungsbereich liegen weiterhin die Flurstücke Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 2/6, 3/20, 3/21, 3/22 und 2/4.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 3) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·      Festsetzung der Straßenverkehrsfläche,

·      planungsrechtliche Bewältigung der Verkehrsverteilung bzw. der Verkehrsströme,

·      Umgang mit möglichen Konflikten mit angrenzenden Nutzungen,

·      Festsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB.

 

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gemäß § 30 BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0611/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0611 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

3. Für Variante Nord 5 (Durchführung Anliegerverkehr INNOCampus auf ehem. Bahntrasse unter Mühlheimer Straße) ist eine Vergleichsbetrachtung zur Vorzugsvariante zu führen (Kostengegenüberstellung, Verkehrsaufkommen) und zeitnah vorzulegen.

 

Hierbei soll das tatsächlich zeitgebundene Verkehrsaufkommen (Anlieferverkehr zu Stoßzeiten des Berufsverkehrs) zu Grunde gelegt werden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0611

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Variante 1 (Neubau der Laskabrücke und Rückbau der Bestandsbrücke) der Vorzugsvariante in der „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung zugestimmt.

 

  1. Für das Gebiet des Geltungsbereichs zwischen der Mühlheimer Straße im Norden, dem Lohwald im Osten, der Bundesstraße 448 im Südosten und der S-Bahn-Trasse Offenbach-Ost – Offenbach-Bieber im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der im Wesentlichen die geplante Straßenverkehrsfläche sowie die ökologischen Ausgleichsflächen und

-maßnahmen festsetzt.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden durch die Mühlheimer Straße,

·         im Osten durch den Lohwald,

·         im Süden durch die Straßenparzelle des „Kleeblatts“ der Bundesstraße 448,

·         im Westen durch den Bahndamm der S-Bahn-Trasse Offenbach-Ost – Offenbach-Bieber.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst den südlichen Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 400/3 (Kékuléstraße), einen Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 352/7 (Mühlheimer Straße), und das vollständige Flurstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 362/4 (Laskastraße), sowie die Flurstücke 90/2, 92 und 48/3.

 

Für die Überbauung mit einer Brücke liegen Teile des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 348/36 und die vollständigen Flurstücke 348/86 und 398/20 (Bahnanlage) im Geltungsbereich. Auch der östliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 348/87, welcher im Geltungsbereich des Bebauungsplans 647 liegt, wird in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Südlich der Bahnanlage liegen im Geltungsbereich der westliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 360/2 und vollständig Flurstück 402/21 (Lämmerspieler Weg), vollständig die Flurstücke 402/8, 402/9, 402/7, 402/6, 402/5, 402/4, 402/3, 402/2, 402/20, 402/19, 402/16, 402/17, 402/15, 402/13, 402/12, 402/11, 402/10 und 26/5, sowie der östliche Teil des Flurstücks 402/23 (Lämmerspieler Weg).

 

Weiter liegen im Geltungsbereich die südlichen Teile der Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 33/1, 30/2 und 31.

 

Ebenfalls liegen im Geltungsbereich die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 7 26/6, 360/1, 28/4, 29/3, 402/14, 52/3, 34/3, 34/2, 405/5, 26/7, 25/4 und 24/4.

 

Weiter liegen im Geltungsbereich der östliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 8, Flurstück 14/7 (Kleingartenverein, östliche Gartenreihe), der östliche Teil des Flurstücks 14/6 und Teile des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/6 (Lohwald, westlicher Teil).

 

Im Geltungsbereich liegen Teile der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 8, Nr. 53/6 und 53/7, vollständig die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 14/3, 14/4, 14/5, 17/7 und 17/8 (Straße Am Schneckenberg), sowie vollständig die Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 16 (Am Schneckenberg 60), Nr. 14/6 (Am Schneckenberg 61), 9/20, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5 und 17/6 (Bahnböschung), 2/5 teilweise, 12/2 (Straße Am Schneckenberg und angrenzende Waldflächen), der westliche Teil der Nr. 9/29 (Straße Am Schneckenberg und nordöstlich angrenzender Lohwald) sowie das Flurstück Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 9/2 (Wasserbehälter).

 

Weiterhin liegen im Geltungsbereich die Grundstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 9/20 und 9/27, Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nr. 7/43 (teilweise, östlicher Teil), bis zur Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 20/1 und Gemarkung Bürgel, Flur 9, Nr. 7/23.

 

Weiterhin liegt im Geltungsbereich der nördliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 3/19 (B448 bei Überbauung der S-Bahnstrecke), und der südliche Teil des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 15, Nr. 17/9.

 

Im Geltungsbereich liegen weiterhin die Flurstücke Gemarkung Bieber, Flur 4, Nr. 2/6, 3/20, 3/21, 3/22 und 2/4.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 3) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·       Festsetzung der Straßenverkehrsfläche,

·       planungsrechtliche Bewältigung der Verkehrsverteilung bzw. der Verkehrsströme,

·       Umgang mit möglichen Konflikten mit angrenzenden Nutzungen,

·       Festsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB.

 

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gemäß § 30 BauGB aufgestellt.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.12.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung