Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0640Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2024

 

 

Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bürgel-Ost (Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis

Edel-Gasch-Straße - im Bebauungsplangebiet Nr. 580 B und C „Bürgel-Ost / Mainzer Ring“ der Stadt Offenbach am Main

hier: Neufassung der Anlage 1a

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-024 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bürgel-Ost (Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis Edel-Gasch-Straße) im Bebauungsplangebiet Nr. 580 B und C „Bürgel-Ost / Mainzer Ring“ der Stadt Offenbach am Main beschließt.

 

 

Begründung:

 

Die Anlage zur Satzung beinhaltet das Bauprogramm und ist somit wesentlicher Bestandteil der Satzung. Die am 29.08.2019, Nr. 2016-21/ DS-I (A) 0648, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anlage1a zur vorgenannten Satzung benennt die Gesamtlänge der Immissionsschutzanlage mit ca. 157 m. Hierbei handelt es sich um einen Fehler, der korrigiert werden muss. Tatsächlich hat das Bauwerk, der ursprünglichen Planung entsprechend, eine Gesamtlänge von ca.

437 m und erstreckt sich in mehreren Abschnitten, unterbrochen durch einige Fuß- und Radwegebeziehungen und eine Straße, insgesamt auf eine Länge von etwa 500 m.

 

Jeder Abschnitt besteht aus verschiedenen Wandfeldern, die in reine Betonelemente und in Betonelemente mit vorgesetzten Gabionen untergliedert sind. Im Schnitt sind die Abschnitte ca. 30 m breit und mindestens 3 m hoch.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dies in der Anlage 1a entsprechend korrigiert werden. Die Kosten für die Anlieger erhöhen sich durch die Korrektur nicht.

 

Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlagen:

1.  Präambel zur Neufassung der Anlage 1a zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand November 2023

2.  Neufassung der Anlage 1a zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand November 2023

3.  Anlage 1a zur Erschließungsbeitragssatzung, Stand 2019 (Alte Fassung)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.