Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 5
Kommunales Wahlrecht Nicht-EU-Ausländer
Antrag Ausländerbeirat vom 11.10.2023, 2021-26/DS-I(A)0588

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

 

  • sich nach seinen Möglichkeiten auf Landesebene für eine Erweiterung des kommunalen Wahlrechts für in Deutschland lebende Ausländer einzusetzen mit dem Ziel, dass Nicht-EU-Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen mit einem Wahlrecht analog des für EU-Ausländer geltenden Wahlrechts ausgestattet werden.

 

  • bei den Kommunalen Spitzenverbänden dafür zu werben, dass bei Änderungen der Bundesgesetzgebung darauf hingewirkt wird, Möglichkeiten zu schaffen, dass in Hessen das Kommunale Wahlrecht entsprechend ergänzt werden kann.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird darüber hinaus gebeten an Stadtverordnetenversammlung und Ausländerbeirat zu berichten

 

  • welche Schritte bislang von Seiten der Stadt Offenbach unternommen wurden um auf Landesebene für eine Voraussetzung zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts zu werben.

 

  • Welche Möglichkeiten bestehen, bis zur Umsetzung des vom Ausländerbeirat geforderten Wahlrechts die Migranten in der Stadt Offenbach noch stärker in die Entscheidungsprozesse der Stadtpolitik mit einzubinden.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung