Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 8
Städtebauliches Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-366 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0625

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Das städtebauliche Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren in der Stadt Offenbach (Anlage) gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 11 Baugesetzbuch wird beschlossen und soll als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung im Stadtgebiet dienen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwicklungskonzepts die Ansiedelung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren zu steuern.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung