Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 10
Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Edel-Gasch-Straße 19,
63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-381 (Dez. I, Amt 80) vom 13.12.2023,
2021-26/DS-I(A)0627

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage bei Enthaltung der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 488 (267 m²), an die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten, wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 27.01.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2021-432 (Dez. I, Amt 80) vom 15.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0190) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.070,50 EUR (11,50 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung