Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 „Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“
hier: Änderung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 gemäß § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB (2. Nachtrag)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-389 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.12.2023,
2021-26/DS-I(A)0629

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

Dem zweiten Nachtrag zum Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“ zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Offenbach German Holding S.a.r.I., 6, Rue Eugene Ruppert, L-2453 Luxemburg, wird zugestimmt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Zweiter Nachtrag zum Durchführungsvertrag Nr. 626, Stand 27.11.2023) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung