Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

TOP 21
Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz und Teichsanierung
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-022 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2024,
2021-26/DS-I(A)0638

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Sanierung der Grünanlage Friedrichsweiher auf Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Plan D, Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.920.000,00 € stehen mit 1.340.000,00 € vorbehaltlich der Resteübertragung 2023 auf dem Produktkonto 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206 im Haushalt 2024 und 2025 zur Verfügung. 580.000,00 € werden auf dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V 2006, im Haushalt 2024 und 2025 bereitgestellt.

 

Die Mittelbereitstellungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Voraussichtliche Zuwendung Land

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

(vormals Zukunft Stadtgrün),

Produktkonto 13010100.3641000060:                             1.278.720,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                     641.280,00 €

Gesamt:                                                                                  1.920.000,00 €

 

  1. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 297.217,37 €. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 97.491,93 € um 52.231,04€ auf 149.722,97 € / p. a.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung