Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 26
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Offenbach am Main für das Gebiet der Innenstadt (Vorkaufsrechtssatzung Innenstadt)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-027 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 17.01.2024,
2021-26/DS-I(A)0643

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Stadt Offenbach am Main zieht für das Gebiet der Innenstadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht.

 

  1. Für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen zur Vorbereitung einer Sanierung nach §§ 140 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Innenstadt gemäß Beschluss 2016-21/DS-I(A)0145 vom 02.02.2017 wird zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Anlage 1).

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung