Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

TOP 5
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 18.01.2024, 2021-26/DS-I(A)0628

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird geändert und durch nachfolgende Regelungen ergänzt:

                                                           § 15 b

Mitwirkung des Kinder- und Jugendparlamentes
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

 

(1)  Dem Kinder- und Jugendparlament wird grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, durch ein Mitglied seines Vorstands seine spezielle Expertise zu Planungen und Vorhaben beizutragen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.

(2)  Ein diesbezüglicher Redewunsch, der im Regelfall spätestens drei Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben ist, wird vor Eröffnung der Tagesordnung anberaumt.

(3)  Für die Rede werden 10 Minuten reserviert.

 

§ 28

Teilnahme an Ausschusssitzungen

(1)  bleibt unverändert erhalten

(2)  bleibt unverändert erhalten

Neu eingefügt wird:

(3)  Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes erhalten gemäß § 4 c in Verbindung mit 8 c Abs. 1 HGO das Recht, eine Vertretung in die Ausschüsse für deren öffentlichen Sitzungsteil zu entsenden. Diese sind bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche der Stadt Offenbach betreffen zu hören. Sie haben bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.

(4)  Seitherige Regelung (3) wird zu (4)

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Frau Stv. Fröhlich (CDU) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung der Regelungen

§ 15b GO und § 28 GO.

 

 

2021-26/DS-I(A)0628 (Regelung § 15b GO)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird geändert und durch nachfolgende Regelungen ergänzt:

                                                           § 15 b

Mitwirkung des Kinder- und Jugendparlamentes
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

 

(1)   Dem Kinder- und Jugendparlament wird grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, durch ein Mitglied seines Vorstands seine spezielle Expertise zu Planungen und Vorhaben beizutragen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.

(2)   Ein diesbezüglicher Redewunsch, der im Regelfall spätestens drei Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben ist, wird vor Eröffnung der Tagesordnung anberaumt.

(3)   Für die Rede werden 10 Minuten reserviert.

 

 

2021-26/DS-I(A)0628 (Regelung § 28 GO)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird geändert und durch nachfolgende Regelungen ergänzt:

§ 28

Teilnahme an Ausschusssitzungen

(1)   bleibt unverändert erhalten

(2)   bleibt unverändert erhalten

Neu eingefügt wird:

(3)   Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes erhalten gemäß § 4 c in Verbindung mit 8 c Abs. 1 HGO das Recht, eine Vertretung in die Ausschüsse für deren öffentlichen Sitzungsteil zu entsenden. Diese sind bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche der Stadt Offenbach betreffen zu hören. Sie haben bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.

(4)  Seitherige Regelung (3) wird zu (4)

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung