Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

TOP 6
Nachhaltige und gesunde Ernährung an Kitas, Schulen und bei städtischen Kantinen und Veranstaltungen
Antrag DIE LINKE. vom 14.02.2024, 2021-26/DS-I(A)0648

Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 15.03.2024, 2021-26/DS-I(A)0648/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0648, 2021-26/DS-I(A)0648/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und bei städtischen Kantinen und Veranstaltungen langfristig nachhaltiger, klimagerechter, sozialer und gesünder gestaltet werden kann. Dabei ist zu prüfen:

 

-       Wie der (kostenbezogene) Anteil von Biolebensmitteln und/oder regionalen Lebensmitteln am Wareneinsatz in der städtischen Gemeinschaftsverpflegung in den nächsten 10 Jahren schrittweise auf mindestens 80% angehoben werden kann,

 

-       wie sichergestellt werden kann, dass stets eine ernährungsphysiologisch gleichwertige vegetarische Mahlzeit zur Wahl steht,

 

-       welche Unterstützung die Caterer auf dem Weg dahin brauchen und welche Unterstützung die Stadt dabei leisten kann, auch hinsichtlich der Qualitätssicherung der Verpflegung beispielsweise durch die DGE-Zertifizierung des Personals,

 

-       welche Kostenerhöhungen hieraus nach Schätzung des Magistrats entstehen, in welcher Form und Höhe diese von der Stadt bezuschusst werden können und wie diese Mehrkosten sich entwickeln würden, wenn der Anteil der Fleischprodukte in der Verpflegung reduziert wird,

 

-       inwiefern die Leistungen aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ für Mittagessen an Kitas und Schulen von den Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden, ob der Zugang zur Inanspruchnahme erleichtert werden kann und welche Preisgestaltung bzw. städtische Bezuschussung es braucht, um Kinder und Jugendliche aus allen ökonomischen Schichten mit der Gemeinschaftsverpflegung zu erreichen,

 

-       inwiefern die Stadt durch ihre Mitgliedschaft in der „Öko-Modellregion Rhein-Main“ bezüglich ihrer Gemeinschaftsverpflegungen bereits durch Kooperation, Unterstützung und Austausch profitiert und künftig noch weiter profitieren könnte,

 

-       wie eine laufende Mitsprache der verpflegten Gemeinschaft in der Speiseplangestaltung (z.B. über sogenannte „Mensazirkel“) besser gewährleistet werden kann.

 

Der Bericht ist den Stadtverordneten vorzulegen und in den entsprechenden Ausschüssen zu diskutieren.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0648/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Im dritten Spiegelstrich des Ursprungsantrags wird wie folgt ergänzt:

 

-       welche Unterstützung die Caterer auf dem Weg dahin brauchen und welche Unterstützung die Stadt dabei leisten kann, auch hinsichtlich der Qualitätssicherung der Verpflegung beispielsweise durch die DGE-Zertifizierung des Personals,

 

2021-26/DS-I(A)0648

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und bei städtischen Kantinen und Veranstaltungen langfristig nachhaltiger, klimagerechter, sozialer und gesünder gestaltet werden kann. Dabei ist zu prüfen:

 

-       Wie der (kostenbezogene) Anteil von Biolebensmitteln und/oder regionalen Lebensmitteln am Wareneinsatz in der städtischen Gemeinschaftsverpflegung in den nächsten 10 Jahren schrittweise auf mindestens 80% angehoben werden kann,

 

-       wie sichergestellt werden kann, dass stets eine ernährungsphysiologisch gleichwertige vegetarische Mahlzeit zur Wahl steht,

 

-       welche Unterstützung die Caterer auf dem Weg dahin brauchen und welche Unterstützung die Stadt dabei leisten kann,

 

-       welche Kostenerhöhungen hieraus nach Schätzung des Magistrats entstehen, in welcher Form und Höhe diese von der Stadt bezuschusst werden können und wie diese Mehrkosten sich entwickeln würden, wenn der Anteil der Fleischprodukte in der Verpflegung reduziert wird,

 

-       inwiefern die Leistungen aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ für Mittagessen an Kitas und Schulen von den Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden, ob der Zugang zur Inanspruchnahme erleichtert werden kann und welche Preisgestaltung bzw. städtische Bezuschussung es braucht, um Kinder und Jugendliche aus allen ökonomischen Schichten mit der Gemeinschaftsverpflegung zu erreichen,

 

-       inwiefern die Stadt durch ihre Mitgliedschaft in der „Öko-Modellregion Rhein-Main“ bezüglich ihrer Gemeinschaftsverpflegungen bereits durch Kooperation, Unterstützung und Austausch profitiert und künftig noch weiter profitieren könnte,

 

-       wie eine laufende Mitsprache der verpflegten Gemeinschaft in der Speiseplangestaltung (z.B. über sogenannte „Mensazirkel“) besser gewährleistet werden kann.

 

Der Bericht ist den Stadtverordneten vorzulegen und in den entsprechenden Ausschüssen zu diskutieren.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung