Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

TOP 9
Übergangsmanagement Schule-Beruf
hier: Beschluss zur Beantragung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 01/2024
bis 12/2025 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-055 (Dez. II, Amt 51) vom 21.02.2024,
2021-26/DS-I(A)0651

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Landesprogramm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“, mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird für den Projektzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Übergangsmanagement Schule-Beruf durchgeführt.

 

  1. Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über 60 % der Gesamtfördersumme (433.354,00 €) an Eigenmitteln in Höhe von 260.554,00 € wird, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2024, erbracht.

 

  1. Die Summe der Eigenmittel setzt sich aus Personalgestellung und Geldmitteln zusammen. Die Personalgestellung in Höhe von 174.154,00 € beinhaltet die Projektleitung in Höhe von 51.120,00 € und die Projektkoordination in Höhe von 123.034,00 €. Die restlich zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel von insgesamt 86.400,00 € ist, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2024, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf dem Produktkonto 06020100.7124000251 „Kooperationsprojekte Schule/Jugendhilfe Schule“ etatisiert.

 

2024               43.200,00 €

2025               43.200,00 €.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung