Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 19
Rücknahme Grundstück Herrnstraße 38
Antrag DIE LINKE. vom 06.03.2024, 2021-26/DS-I(A)0661

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 20.03.2024,

2021-26/DS-I(A)0661/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0661/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Flur 3, Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zu verhandeln und einen Vertrag über die bauliche und sonstige Nutzung abzuschließen. Dieser Vertrag soll folgende wesentliche Punkte beinhalten:

 

1.    Die Flächen sind spätestens bis zum 31.12.2024 in einer mit der Stadtplanung vereinbarten Qualität durch ein mit der Stadt abgestimmtes Unternehmen auf Kosten des derzeitigen Eigentümers gärtnerisch als Grünfläche anzulegen und der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. Für die Pflege der Fläche wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der ESO geschlossen, dessen Kosten vom Eigentümer getragen werden.

 

2.    Sollte die endgültige Umsetzung der freiraumplanerischen Gestaltung erst nach dem 31.05.2024 beginnen können, wird die Fläche temporär mit geeigneten Maßnahmen ausgestattet, um zeitnah eine vorläufige Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

 

3.    Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bauverpflichtung für die genannten Grundstücke bis zum 31.12.2034 verlängert.

 

4.    Kommt die Vereinbarung unter Punkt 1. nicht bis zum 31.12.2024 zu Stande, ist das Rückfallrecht zugunsten der Stadt Offenbach bis zum 28.02.2025 umzusetzen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

Protokollnotiz:

Frau Stv. Schumann (B´90/Die Grünen) gibt im Namen der antragstellenden Fraktionen zu Protokoll, dass im Änderungsantrag 2021-26/DS-I(A)0661/1, Punkt 2, die Worte “gärtnerischen Anlegung durch die Worte “freiraumplanerischen Gestaltung ersetzt werden sollen.

 

2021-26/DS-I(A)0661/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Flur 3, Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zu verhandeln und einen Vertrag über die bauliche und sonstige Nutzung abzuschließen. Dieser Vertrag soll folgende wesentliche Punkte beinhalten:

 

1.     Die Flächen sind spätestens bis zum 31.12.2024 in einer mit der Stadtplanung vereinbarten Qualität durch ein mit der Stadt abgestimmtes Unternehmen auf Kosten des derzeitigen Eigentümers gärtnerisch als Grünfläche anzulegen und der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. Für die Pflege der Fläche wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der ESO geschlossen, dessen Kosten vom Eigentümer getragen werden.

 

2.     Sollte die endgültige Umsetzung der freiraumplanerischen Gestaltung erst nach dem 31.05.2024 beginnen können, wird die Fläche temporär mit geeigneten Maßnahmen ausgestattet, um zeitnah eine vorläufige Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

 

3.     Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bauverpflichtung für die genannten Grundstücke bis zum 31.12.2034 verlängert.

 

4.     Kommt die Vereinbarung unter Punkt 1. nicht bis zum 31.12.2024 zu Stande, ist das Rückfallrecht zugunsten der Stadt Offenbach bis zum 28.02.2025 umzusetzen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0661/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Flur 3, Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zu verhandeln und einen Vertrag über die bauliche und sonstige Nutzung abzuschließen. Dieser Vertrag soll folgende wesentliche Punkte beinhalten:

 

1.     Die Flächen sind spätestens bis zum 31.12.2024 in einer mit der Stadtplanung vereinbarten Qualität durch ein mit der Stadt abgestimmtes Unternehmen auf Kosten des derzeitigen Eigentümers gärtnerisch als Grünfläche anzulegen und der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. Für die Pflege der Fläche wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der ESO geschlossen, dessen Kosten vom Eigentümer getragen werden.

 

2.     Sollte die endgültige Umsetzung der gärtnerischen Anlegung erst nach dem 31.05.2024 beginnen können, wird die Fläche temporär mit geeigneten Maßnahmen ausgestattet, um zeitnah eine vorläufige Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

 

3.     Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bauverpflichtung für die genannten Grundstücke bis zum 31.12.2034 verlängert.

 

4.     Kommt die Vereinbarung unter Punkt 1. nicht bis zum 31.12.2024 zu Stande, ist das Rückfallrecht zugunsten der Stadt Offenbach bis zum 28.02.2025 umzusetzen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0661

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0661/1 (neu) entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0661.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach am Main nimmt die an eine GbR veräußerten Grundstücke Gemarkung Flur 3 Nr. 142/1 mit 130 m² sowie Nr. 142/3 mit 97 m² (Herrnstraße 38) zurück.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung