Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

TOP 24
Grundstückseinlage GBO, Änne-Salzmann-Platz, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-075 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0666

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert beträgt 747.500 EUR (500 EUR/m²).

 

2.     Die Abwicklung erfolgt als Aktivtausch auf dem Produktkonto 10010200.0500000180 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Der Buchwert des Grundstücks geht auf dem Produktkonto 10010200.0500000080 ab und wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Das Grundstück Anna-Salzmann-Platz ist derzeit mit einem Buchwert in Höhe von 266.211,01 Euro in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

4.     Für den Fall einer Veräußerung des eingelegten Grundstücks wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung