Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 28
Renaturierung des Hainbachs südlich der Stadthalle,
hier: Ergänzender Grundsatzbeschluss - Zustimmung zum Genehmigungsverfahren

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-086 (Dez. II, Amt 33) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0670

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der vorgelegten Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Franke & Knittel mit Stand vom 02.02.2024 (Auslage) wird zugestimmt. Diese wird Grundlage beim Antrag auf Genehmigung der Maßnahme, die bei der Oberen Behörde beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt wird.

2.    Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 120.000,00 Euro Planungskosten und 600.000,00 Euro Baukosten (Netto).

3.    Die Maßnahme wird vom Land Hessen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefördert. Die zu erwartende Förderquote liegt voraussichtlich bei mindestens 75 %.

 

4.    Die finanziellen Mittel werden auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 - „Tiefbau“ in der Investitionsmaßnahme 1401010900331202 „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“, vorbehaltlich der Resteübertragung nach 2024, bereitgestellt. Die Vereinnahmung der voraussichtlichen Förderung erfolgt über das Produktkonto 14010100.3601000133 „Zuwendung Land Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ in o. g. Maßnahme.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, das Genehmigungsverfahren bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen und alle weiteren dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. Dazu gehört auch, die Fördergelder beim Land Hessen zu beantragen.

6.    Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird zu gegebener Zeit ein Projekt- und Vergabebeschluss erwirkt.

 

 

Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung