Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024

 

 

 

 

 

TOP 31
Dreieichpark, Sanierung Wasserbecken
hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-097 (Dez. IV, Amt 60) vom 06.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0673

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Sanierung des Wasserbeckens im Dreieichpark wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für das Projekt erhöhen sich auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Büro BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung Darmstadt, Wittichstraße 7, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung von 380.000,00 € um 220.000,00 € auf 600.000,00 €.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160

„Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V9013, und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 13010100.6165001160
Haushaltsmittel bis 2023:                                                       549.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 549.000,00 €)

 

Produktkonto 13010100.6120000060

Haushaltsmittel bis 2023:                                                        51.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 51.000,00 €)

          Gesamt:                                                                                    600.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Produktkonto 09010600.5421000160

Zuwendung Land „Wachstum und nachhaltige

Erneuerung“ (ehemals „Zukunft Stadtgrün“):                   396.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  204.000,00 €

Gesamt:                                                                                  600.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 50.681,27 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.       Die jährlichen Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 23.077,39 € um 7.897,48 € auf 30.974,87 €.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.03.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung