Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0678Ausgegeben am 09.04.2024

Eing. Dat. 09.04.2024

 

 

 

 

 

Katzenschutzverordnung

Antrag Ofa vom 09.04.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat soll in Kooperation mit dem Tierschutzverein Offenbach einen Entwurf einer Katzenschutzverordnung ausarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen. Dabei soll er sich an der Handreichung für Kommunen und am Muster für kommunale Katzenschutzverordnungen des Landes Hessen orientieren. Der Entwurf soll eine Kastrations- bzw. Sterilisations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen beinhalten, die Zugang ins Freie haben.

 

 

Begründung:

 

Diesen Antrag haben wir schon mal in der Sitzung am 09.03.2023 gestellt (2021-26/DS-I(A)0465). Er ist damals abgelehnt worden, mit der Begründung, dass erstens das Problem in Offenbach nicht groß sei, dass zweitens der bürokratische Aufwand zu hoch sei, dass drittens die Verordnung nicht kontrolliert werden könne und deshalb nutzlos sei, dass viertens andere Kommunen schlechte Erfahrungen gemacht hätten und fünftens, dass es sich um „Quatsch“ handele.

Diese Argumente sind widerlegt:

1. Das Problem in Offenbach ist groß.

Nach Aussage des Tierschutzvereins hat sich das Problem noch verstärkt. In Offenbach gibt es mindestens drei verwilderte Populationen von Katzen, die krank und meistens nicht mehr vermittelbar sind. Freigänger tragen erheblich zur Vermehrung dieser Katzen bei. Viele streunende Katzen landen dann im Tierheim.

Wenn eine Katze nicht gechippt und registriert ist, kann der Besitzer nicht ermittelt werden. Nach der zur Zeit geltenden Rechtslage darf das Tierheim die Katze dann erst nach einer langen Frist kastrieren oder sterilisieren. In der Zwischenzeit fallen hohe Kosten an, für Pflege und tierärztliche Betreuung. Jedes Jahr landen unzählige Katzenbabys in Tierheimen, wo sie mit ungeheurem Aufwand an Zeit, Energie und Geld versorgt werden müssen, bis ein neues Zuhause für sie gefunden ist. Eine Katzenschutzverordnung würde eine Rechtsgrundlage schaffen, nach der die Katze sofort, ohne Wartezeit, sterilisiert oder kastriert werden kann. Und wenn ein Besitzer ermittelt worden ist, können ihm die Kosten auferlegt werden.

2. Der bürokratische Aufwand ist sehr gering.

Es gibt in Deutschland 1000 wirksame und geprüfte Katzenschutzverordnungen, da muss man das Rad nicht neu erfinden. Das Land Hessen stellt ein Handreichungs-Paket1 mit Rechtsgrundlagen und Anleitungen zur Verfügung. Danach setzt eine Katzenschutzverordnung eine Prüfung des Problems voraus. Diese hat in Offenbach der Tierschutzverein schon erledigt, der auch genaue Zahlen erfasst. Das Land Hessen stellt außerdem eine Beispiels-Satzung2 zur Verfügung, die einfach genutzt werden kann.

3. Eine Verordnung hat einen großen Nutzen, selbst wenn sie nicht kontrolliert wird.

Dass man die Umsetzung nicht flächendeckend prüfen kann, ohne eine Diskussion über das Ausmaß staatlicher Überwachung in Privathaushalten führen zu müssen, ist klar. Eine KSV gibt den Tierschutzvereinen aber eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln, sowie das in-Rechnung-Stellen ihrer Kosten. Außerdem wird das Veterinäramt entlastet, wodurch auch Kosten eingespart werden.

4. Andere Kommunen haben überwiegend gute Erfahrungen gemacht.

Die Zahl der Kommunen, die eine KSV erlassen haben, nimmt stetig zu. Allein in Hessen sind es inzwischen 81 Kommunen3, darunter Hanau, Darmstadt, Langen und Wiesbaden. Hier sind einige Beispiele von Erfahrungsberichten:4

  • Registrierungszahlen steigen in kurzer Zeit an.
  • Die Mehrbelastung für die Verwaltungen ist unerheblich.
  • Tierschutzvereine berichten von Erleichterungen.
  • Die Zahl freilebender Katzen hat sich klar reduziert.
  • Der Gesundheitszustand frei lebender Katzen hat sich klar verbessert.

5. Wer eine Katzenschutzverordnung „Quatsch“ nennt, dem fehlt die Wertschätzung für die ehrenamtlich tätigen Menschen im Tierschutzverein, und vermutlich hat er auch den Stellenwert von Tierschutz nicht begriffen.

 

Links:

1. Der Landestierschutzbeauftragte Hessen: Handreichung für Kommunen: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2022-11/handreichung_kommunen_final_15022022_0.pdf

2. Der Landestierschutzbeauftragte Hessen: Muster für kommunale KatzenschutzVO: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2024-02/entwurf_katzenschutzvo_kommunal_-_muster_2024_-_final.pdf

3. Deutscher Tierschutzbund: Gemeinden mit einer Kastrationspflicht für Katzen: https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht

4. Politik für die Katz: KaSchV wirkt? Erfahrungsberichte aus Kommunen:

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.