Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0683Ausgegeben am 11.04.2024

Eing. Dat. 11.04.2024

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)

Einlage in die Kapitalrücklage und Forderungsverzicht bei der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-126 (Dez. I + III, Amt 20, SOH) vom 10.04.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Kapitalerhöhung

Der Absicht der Geschäftsführung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) in ihrer Beteiligungsgesellschaft Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) die Kapitalrücklage von 4.800 T€ auf 5.800 T€ zu erhöhen, wird zugestimmt. Die Kapitalerhöhung erfolgt im Wege einer Bareinlage aus liquiden Mitteln der SOH in Höhe von 1,0 Mio. € (ohne Agio) in die Kapitalrücklage der SBB. Die Finanzierung dient dem Erhalt der Liquidität und der Stärkung der Investitionskraft der SBB.

 

2.     Forderungsverzicht

Einem Verzicht auf fällige Forderungen der SOH gegenüber der SBB aus einem bestehenden Darlehen wird für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von bis zu 1,2 Mio. € zugestimmt. Dieser Forderungsverzicht ist aufgrund einer bereits in der Vergangenheit gebuchten Wertberichtigung für die SOH ergebnisneutral.

 

Die Geschäftsführung der SOH wird ermächtigt, aus dem bestehenden Darlehen der SOH an die SBB einen Forderungsverzicht bis zu einer maximalen Höhe von 1,2 Mio. € im Jahr 2024 auszuüben.

 

 

Begründung:

 

Seit Jahren bewegt sich die SBB in einem schweren wirtschaftlichen Umfeld. Aufgrund fehlender Umsatzerlöse (u.a. durch geringere Einnahmen aus der Vermarktung der Namensgeberrechte für das Stadion) ist die SBB in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Aus dem laufenden Geschäft durch Vermietung und dem Betreiben von Veranstaltungen lassen sich nicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse generieren. Um sowohl die Liquidität der Gesellschaft zu verbessern und zusätzlich auch die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu verbessern, sind folgende Maßnahmen beabsichtigt:

 

-       Betriebskostenzuschuss durch die Stadt Offenbach gemäß Haushaltsbeschluss vom 30.11.2023 in Höhe von jährlich 340 T€ für den Zeitraum 2024 – 2027

-       Einzahlung von finanziellen Mitteln durch die SOH in die Kapitalrückrücklage der SBB im Jahr 2024

-       Forderungsverzicht der SOH gegenüber der SBB zur Verringerung des Verlustvortrages in der SBB zum Jahresabschluss 2024.

 

Der Betriebskostenzuschuss ist nicht Teil der Beschlussfassung, dennoch als ein Teil des Sanierungskonzeptes zu verstehen.

 

Die Kapitalerhöhung wird aus den frei verfügbaren liquiden Mitteln der SOH erbracht und der Beteiligungskette der Eigentumsverhältnisse von der SOH an die Sport und Freizeit GmbH Offenbach und dann weiter an die SBB gegeben. Ziel und Zweck der Kapitalerhöhung ist es, die Liquidität der Gesellschaft zu erhöhen und gleichzeitig die Kapitalrücklage zu stärken.

 

Mit dem Forderungsverzicht sollen die im Geschäftsjahr 2024 entstandenen Verluste ausgeglichen werden und der aufgelaufene Verlustvortrag der SBB in der Bilanz in Höhe von 6.669 T€ um 1.000 T€ verringert werden. Es ist geplant den Forderungsverzicht zum Ende des Geschäftsjahres 2024 nach Ermittlung des für dieses Jahr zu erwartenden operativen Verlusts auszusprechen. Für die SOH stehen hierfür bereits ergebnismindernd gebuchte Einzelwertberichtigungen der Forderung aus dem Jahr 2013 gegenüber der SBB in der Bilanz. Folglich ist der geplante Forderungsverzicht für die SOH im Jahr 2024 ergebnisneutral.

Für die SBB ergibt sich durch die Maßnahmen eine Kapitalrücklage von 5.800 T€ sowie ein zu erwartender Verlustvortrag von ca. 5.700 T€ und damit in Summe ein positiver Saldo beider Positionen.

 

Der Aufsichtsrat der SOH hat in seiner Sitzung am 27. März 2024 eine entsprechende mehrheitliche Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Die Stadt Offenbach ist die alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH. Die SOH, als Gesellschafterin der SFO und als mittelbare Gesellschafterin der SBB, bedarf gemäß § 17 Abs. II lit. c) ihres Gesellschaftsvertrages für die vorliegenden Entscheidungen der Zustimmung ihres Gesellschafters Stadt Offenbach am Main und damit eines Magistratsbeschlusses.

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist nach §§ 9 i.V.m. 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag uns Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.