Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0684Ausgegeben am 11.04.2024

Eing. Dat. 11.04.2024

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) Geschäftsfeld Mobilität;

hier: Linienausweitung und Anpassung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages mit der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-129 (Dez. II, Amt 20, SOH / NiO) vom 10.04.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Magistrat und Stadtverordnete nehmen die Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrates der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO) vom 26.03.2024 zur Kenntnis und schließen sich den Beschlussempfehlungen an (Anlagen 1 und 2).

 

2.     Der geplanten Linienausweitung um rd. 161.425 km zum Fahrplanwechsel Dezember 2024 gemäß der beigefügten Darstellung (Anlage 3) wird zugestimmt. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel i. H. v. 2,5 Mio. € stehen auf dem Produktkonto 12070100.7125000020 (Verlustübernahme ÖPNV) zur Verfügung.

 

3.     Der Anpassung des zwischen der Stadt Offenbach am Main und der NiO bestehenden Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AÜBV) wird zugestimmt (Anlage 4).

 

4.     Die Geschäftsführung der NiO wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

 

Begründung:

 

zu 1.)

Der Aufsichtsrat der NiO hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 Beschlussempfehlungen zur Linienausweitung und zur Anpassung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages abgegeben (s. Anlagen 1 und 2).

 

zu 2.)

Im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2022 (2021-26/DS-I(A)00255) zum Finanzierungsdeckel für das Geschäftsfeld Mobilität wurde festgehalten, dass für den Fall, dass weniger Geld als mit der Deckelvereinbarung zugestanden wurde, verausgabt wird, dieses Geld im System

bleibt und dort eingesetzt werden kann. Hierfür wurde nun ein Konzept entlang des gültigen Nahverkehrsplans (NVP) erarbeitet.

 

Die Reorganisation im Geschäftsfeld Mobilität zeigt deutliche Erfolge. Dadurch kann das Stadtbusangebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wieder ausgeweitet werden, um das Angebot für Fahrgäste attraktiver und gleichzeitig effizienter zu gestalten. Der durch die Re-Organisation und die Erschließung neuer Geschäftsfelder (z. B. Sonderwagenverkehre) über dem geforderten Finanzierungsdeckel eingesparte Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € steht der Mobilität gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)00255 für die Linienausweitung zur Verfügung.

Dieser soll nun in den folgenden drei Jahren (ab Dezember 2024) für die Ausweitung der bestehenden Linienverkehre verwendet werden (vgl. Anlage 3).

 

Hierbei gilt es insbesondere sicherzustellen, dass der Betrag an den Stellen eingesetzt wird, an denen u. a. durch Fahrgastzahlen oder Verkehrsbeobachtungen belegt und zur Erfüllung des ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge, ein Zusatzbedarf besteht. Darüber hinaus ist das Verkehrsunternehmen (Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH, OVB) angehalten, auch im Sinne des Umweltschutzes dabei möglichst wenig Leerkilometer zu produzieren und die Effizienz dadurch zu erhöhen.

 

Der vorliegende Vorschlag wurde im Vorfeld mit den Beratern von KCW besprochen und auch von dort befürwortet.

 

zu 3.)

Der Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrag (AÜBV) zwischen der Stadt Offenbach und der NiO regelt die Aufgaben und Kompetenzen der NiO als Aufgabenträgerorganisation. Der bestehende Vertrag datiert aus dem Jahr 2006 und basiert auf dem damaligen Stand des hessischen ÖPNV-Gesetzes sowie der Mitgliedschaft der Stadt Offenbach als Gesellschafterin im Rhein-Main Verkehrsverbund.

 

Im Rahmen der anstehenden neuen Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die OVB im Oktober 2024 soll nun der AÜBV in den Gleichklang mit dem ÖDA gebracht werden und hier insbesondere zum Thema Finanzierung und Aufgaben angepasst sowie die Änderungen im hessischen ÖPNV-Gesetz umgesetzt werden.

 

Dazu wurde der AÜBV mit Unterstützung des Beratungsunternehmens KCW und der Anwaltskanzlei BBG und Partner überarbeitet.

 

 

Die Anpassungen des Vertrages beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

a.    Aktualisierung/Konkretisierung der Aufgaben der NiO (Erweiterung in § 1 AÜBV): Rollen, die über die der lokalen Nahverkehrsorganisation hinausgehen, insbesondere soweit dafür eine Finanzierung erforderlich ist (Fahrradleihsystem u. a. m.); Erweiterung ist im aktuellen § 1 Abs. 4 AÜBV bisher ausdrücklich vorgesehen.

 

b.    Mindestangebot: Festlegung des von der NiO bei der OVB zu bestellenden Mindestangebots.

 

c.    Finanzierung „Budget“ für Mobilität: Spiegelung Ausgleich (Höhe, Struktur) im ÖDA mit OVB; Spiegelung Preisgleitregelung und Umgang mit Risiken, z. B. Erlösrisiko; Möglichkeiten der Stadt, von der NiO zusätzliche Leistungen bestellen zu lassen und Spiegelung der Anpassung des Ausgleichs entsprechend ÖDA NiO-OVB; Finanzierungsanteil SOH, Verpflichtung der Stadt, den Ausgleich im Übrigen zu gewähren.

 

 

d.    Berichte/Abbildung im Wirtschaftsplan: Wie bisher über die Wirtschaftsplanung (inkl. Mittelfristplanung), Quartalsberichte sowie Berichte der Geschäftsführung im Aufsichtsrat und an das zuständige Dezernat.

 

Für inhaltliche Einzelheiten wird auf die Anlagen 1 - 4 verwiesen.

Anlagen:

-       Beschlussvorlagen Nr. 212 und Nr. 213 des AR der NiO (Anlage 1 und 2)

-       Linienausweitung – Präsentation (Anlage 3)

-       Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrag (Anlage 4)

-       Klimarelevanzprüfung (Anlage 5)

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.