Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0685Ausgegeben am 11.04.2024

Eing. Dat. 11.04.2024

 

 

Unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 PsychKHG

hier: Berufung des Mitglieds und Änderung der Geschäftsordnung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-131 (Dez. II, Amt 53) vom 10.04.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Es wird die genannte Person als neues Mitglied der Unabhängigen Beschwerdestelle gemäß §1 der Geschäftsordnung berufen:

 

Frau Andrea Sapok als Vertreterin der Angehörigen,

2.     Herr Jens Lipponer als Vertreter der Betroffenen sowie Frau Dr. Elisabeth Raupach als Psychiaterin und Person mit Berufserfahrung im psychiatrischen Versorgungssystem werden gemäß §1 der Geschäftsordnung für weitere drei Jahre im Amt bestätigt.

3.     Die Änderung des §10 der Geschäftsordnung hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigung auf 800,00 € pro Person.

 

 

Begründung:

 

1.    Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018 wurde die Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes beschlossen. Gemäß der Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle, sollen die Mitglieder nach § 32 II PsychKHG möglichst Personen mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung und Betreuung des Personenkreises nach § 1 PsychKHG sein. Bestenfalls je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Kreis der Psychiatrie-Erfahrenen, aus dem Kreis der Angehörigen sowie eine Person mit Berufserfahrung im psychiatrischen Versorgungssystem.

2.    Die vom Land Hessen den Landkreisen und kreisfreien Städten gewährte jährliche Pauschale hat sich von bislang 1.200,00 € auf einen Betrag in Höhe von 2.400,00 € erhöht, die Aufwandsentschädigung ist an die Mitglieder weiterzugeben. Somit erhöht sich die Aufwandentschädigung auf 800,00 € pro Person.

Anlage:

Geänderte Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch–Kranken–Hilfe–Gesetz für die Stadt Offenbach am Main

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.