Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0688Ausgegeben am 11.04.2024

Eing. Dat. 11.04.2024

 

 

 

 

 

Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Scheffelplatz

hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß

§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-138 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Erhöhung des Projektbudgets auf Basis der vom Amt für Planen und Bauen aktualisierten Kostenberechnung von 132.000,00 € um 19.540,00 € auf 151.540,00 € brutto wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952005560, „Spielplatz Scheffelplatz (Nr. 51)“, Investitionsnummer 1301010900601408, vorbehaltlich der Resteübertragung sowie vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2023 und früher:                           132.000,00 €

Außerplanmäßige Mittel 2024:                                  19.540,00 €

Gesamt:                                                                      151.540,00 €


Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel 2024 erfolgt durch die Reduzierung der Planmittel 2024 um 19.540,00 € auf dem Produktkonto Spielplätze global 13010100.0952000260, Investitionsnummer 1301010900601202.

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Städtebauförderprogramm „Wachstum und

Nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Zukunft

Stadtgrün“), Produktkonto 13010100.3641000060,

Investitionsnummer 1301010900601408,

„Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren

Zuweisungen für Investitionen vom Land“

Bewilligte Fördermittel:                                               79.920,00 €

Bereits beantragte Fördermittel:                               24.080,00 €

Kreditmarktmittel:                                                         47.540,00 €

Gesamt:                                                                      151.540,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und geprüften Folgekosten in Höhe von 25.379,41 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich durch den erweiterten Projektbeschluss nicht.

 

 

Begründung:

 

Am 21.07.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zum Projekt „Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Scheffelplatz“ Nr. 2021-26/DS-I(A)0296 gefasst. Die zugrundeliegenden Baukosten wurden auf Grundlage aktueller Baukosten von Anfang 2022 mit der Kostenberechnung ermittelt. Daraufhin wurde die Ausführungsplanung erarbeitet, die Maßnahme ausgeschrieben und es wurden Angebote zur baulichen Ausführung eingeholt.

 

Die Angebote überschritten die geschätzten Baukosten von ca. 97.300,00 €. Das niedrigste Angebot liegt ca. 19.540,00 € über der Kostenberechnung. Die Erhöhung der Baukosten spiegelt die aktuelle Lage auf dem Markt wider und es ist nicht davon auszugehen, dass bei einer wiederholten Ausschreibung mit einem günstigeren Angebot zu rechnen ist. Zur Vergabe des Auftrags soll das Budget im Gesamtprojektrahmen um 19.540,00 € erhöht werden.

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 19.540,00 € ist zur Vergabe des Bauauftrags unvermeidbar und dient zur Vermeidung von weiteren Mehrkosten. Eine planmäßige Mittelanmeldung oder Neuausschreibung würde aufgrund der aktuellen Marktlage und der entstehenden zeitlichen Verzögerung weitere Kostensteigerungen wahrscheinlich machen.

 

Auf dem Konto „Spielplätze Global“ sind für 2024 Mittel für unterjährig anfallenden Spielgeräteersatz oder -ergänzung angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass bei zu erwartender Restemittelübertragung alle für 2024 bisher geplanten Ersatzmaßnahmen realisiert werden können.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Anlagen:

1. Auszug aus der Stadtkarte

2. Kostenkontrolltabelle

3. Folgekostenberechnung

4. Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.