Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0690Ausgegeben am 11.04.2024
Eing. Dat. 11.04.2024
Städtebauliches Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren
hier: Berichtigung Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-141 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
In der Magistratsvorlage Nr. 2023-366 vom 29.11.2023 und dem Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2021-26/DS-I(A)0625 vom 01.02.2024 wird unter Punkt 1 die Benennung der Rechtsgrundlage von § 1 Absatz 2 Nr. 11 Baugesetzbuch in § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch geändert und damit richtiggestellt.
Begründung:
Im Tenor unter Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.02.2024, Nr. 2021-26/DS-I(A)0625 (Magistratsvorlage Nr. 2023-366 vom 29.11.2023), ist eine offensichtliche Unrichtigkeit durch einen Schreibfehler enthalten. Anstelle des Absatzes 2 des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll sich auf den Absatz 6 bezogen werden. Der oben genannte Beschluss zum städtebaulichen Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren hat weiterhin Bestand.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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