Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024

 

 

 

TOP 17
Bebauungsplan Nr. 657 „Gewerbegebiet Bieber-Waldhof“
hier: Aufstellungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-137 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0687

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2024-168 (Dez. IV, Amt 60) vom 24.04.2024,

2021-26/DS-I(A)0687/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0687, 2021-26/DS-I(A)0687/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Mühlheim im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

  • Im Norden: die südliche Grenze der Bundesstraße 448 (B 448)
  • Im Osten: die Stadtgrenze zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Mühlheim
  • Im Süden: die Mitte der Seligenstädter Straße
  • Im Westen: in der Gemarkung Bieber, Flur 13, die südliche (teilweise) und westliche Grenze des Flurstücks 63/8, die westlichen und nördlichen Grenzen der Flurstücke 63/9 und 63/6, die südliche, östliche und nördliche Grenze der Straßenparzelle „Storchsrain“ (Flurstück 62/1), die westlichen Grenzen der Flurstücke 61/1, 60, 59, 58/5, 58/4, 58/7, 58/6, 58/2 und 56/1

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

  • Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet Bieber-Waldhof
  • Sicherung und Stärkung des Standorts für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen
  • Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
  • Umsetzung von Zielen des Rechenzentrenkonzepts

 

 

Die Anlage 1 neu (Übersichtsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0687/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Vorlage Nr. 2024-137 wird in folgenden Punkten geändert:

 

  • Im Tenor wie auch in der Begründung * der Vorlage wird die Bezeichnung „Obertshausen“ zu „Mühlheim“ geändert.

 

  • Im Tenor wird die Bezeichnung „Gemarkungsgrenze“ zu „Stadtgrenze“ geändert.

 

  • Die Anlage 1 (Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 657) zur Vorlage wird ausgetauscht.

 

* Da die Begründung nicht Teil des Beschlusses ist, wird die Änderung im PIO nur nachrichtlich auf der Drucksache vermerkt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0687 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Mühlheim im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

  • Im Norden: die südliche Grenze der Bundesstraße 448 (B 448)
  • Im Osten: die Stadtgrenze zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Mühlheim
  • Im Süden: die Mitte der Seligenstädter Straße
  • Im Westen: in der Gemarkung Bieber, Flur 13, die südliche (teilweise) und westliche Grenze des Flurstücks 63/8, die westlichen und nördlichen Grenzen der Flurstücke 63/9 und 63/6, die südliche, östliche und nördliche Grenze der Straßenparzelle „Storchsrain“ (Flurstück 62/1), die westlichen Grenzen der Flurstücke 61/1, 60, 59, 58/5, 58/4, 58/7, 58/6, 58/2 und 56/1

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

  • Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet Bieber-Waldhof
  • Sicherung und Stärkung des Standorts für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen
  • Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
  • Umsetzung von Zielen des Rechenzentrenkonzepts

 

 

2021-26/DS-I(A)0687 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Obertshausen im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

  • Im Norden: die südliche Grenze der Bundesstraße 448 (B 448)
  • Im Osten: die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Obertshausen
  • Im Süden: die Mitte der Seligenstädter Straße
  • Im Westen: in der Gemarkung Bieber, Flur 13, die südliche (teilweise) und westliche Grenze des Flurstücks 63/8, die westlichen und nördlichen Grenzen der Flurstücke 63/9 und 63/6, die südliche, östliche und nördliche Grenze der Straßenparzelle „Storchsrain“ (Flurstück 62/1), die westlichen Grenzen der Flurstücke 61/1, 60, 59, 58/5, 58/4, 58/7, 58/6, 58/2 und 56/1

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

  • Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet Bieber-Waldhof
  • Sicherung und Stärkung des Standorts für produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen
  • Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
  • Umsetzung von Zielen des Rechenzentrenkonzepts

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 29.04.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung