Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024

 

 

TOP 19
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Nachnutzung des historischen Stellwerks

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-139 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0689

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der gemeinsamen Entwicklung von Stellwerk und einem Teil des Erdgeschosses des zukünftigen gemeinschaftlichen Wohnhauses Bismarckstraße 118 („Multifunktionsfläche“) der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH wird zugestimmt. Die Räumlichkeiten des Stellwerks sowie der Erdgeschoss-Fläche des Wohnhauses sollen zusammen zu einem öffentlich und niedrigschwellig nutzbaren, identitätsstiftenden Ort entwickelt werden.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der GBO zum Erwerb der Flächen im Neubau zu führen. Der Beschluss über den Erwerb wird den Beschlussgremien nach gutachterlicher Wertermittlung erneut vorgelegt.

 

3.    Die Vermietung und der Betrieb der Flächen sollen vorrangig durch eine zivilgesellschaftliche Gruppe selbst getragen werden und nachrangig durch eine Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding oder eine städtische Stelle erfolgen. Die Grundannahmen für ein Betriebskonzept sind als Anlage 1 beigefügt. Das Betriebskonzept wird den Beschlussgremien erneut zur Entscheidung vorgelegt.

 

4.    Der denkmalgerechten Sanierung des Stellwerks als „Möglichkeitsraum“ für diverse soziokulturelle Nutzungen mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 680.000,00 € gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

 

5.    Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach zunächst im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Erstellung des Bauantrags beauftragt. Nach dessen Vorliegen wird sie gemäß der Punkte 6 bis 8 mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) für weitere erforderliche Planungsleistungen sowie für die Durchführung der Baudurchführung beauftragt. Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrags zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG. Das Honorar ist im unter Punkt 4 genannten Grobkostenansatz enthalten.

 

6.    Die OPG wird innerhalb des unter Punkt 5 benannten Auftrags ermächtigt, alle Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen von Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen für die im Vorherigen genannten Punkte erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Stadtentwicklung und Städtebau, lediglich zur Begleichung vorzulegen. Notwendige Abstimmungsmaßnahmen zwischen der OPG und dem Amt für Planen und Bauen erfolgen in regelmäßig laufenden Besprechungen („Jour fixe“).

 

7.    Bei der Projektbetreuung sind die Förderrichtlinien gemäß Zuwendungsbescheid sowie alle mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstige Regelungen, wie insbesondere Fristen, für die OPG verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 27.11.2023 unter Nr. 895) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten.

 

8.    Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Planen und Bauen (Amt 60) im Rahmen des gesamten Förderprogramms. Die OPG stellt hierfür spätestens zum 01.11. des jeweiligen Jahres die notwendigen Unterlagen zusammen. Diese umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und eine dazuhörige Rechnungsaufstellung. Darüber hinaus reicht die OPG spätestens zum 01.12.2024 einen Zwischen- und spätestens zum 01.12.2025 einen Schlussverwendungsnachweis für das Einzelprojekt „Stellwerk“ ein.

 

9.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 680.000,00 € sind auf dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, in den Haushalten 2024 und 2025, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalte durch das Regierungspräsidium Darmstadt, bereitgestellt.

 

Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) mit bis zu 90 %.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 29.04.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung