Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.6.2003

Eing. Dat.23.06.2003

 

Nr. 511

 

Dez.:I (Amt 20)

 



Strategische Partnersuche der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH -
Projekt „Vektor" -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 159/03 vom 18.06.2003, DS I (A) 511

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) wird ein Ausschreibungsverfahren gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL.) zum Zweck der strategischen Partnersuche für jeweils ihre Tochtergesellschaften ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESO GmbH), GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM) und gegebenenfalls OVB Offenbacher Verkehrs- Betriebe GmbH (OVB) durchführen.

Zuvor soll die direkte Beauftragung der OVB durch eine Dienstleistungskon­
zession sowie die Beteiligung der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) gemeinsam mit der MVV Verkehr AG (MVV) an der OVB untersucht werden.

Die Beteiligung eines strategischen Partners an dem jeweiligen Unternehmen ist eine der - durch das Projekt „Vektor" - untersuchten Möglichkeiten, die Produktivität sowie die Aufwands- und Ertragsstruktur der Unternehmen auf Marktniveau zu verbessern.
Gleichzeitig werden die Vorteile aus einem steuerlichen Querverbund durch die Beteiligung der EVO an der OVB geprüft.

2.
Nach Abschluss der Ausschreibung werden entsprechende Kauf- und/oder Kooperationsverträge zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Im Rahmen des Projekts „Vektor" (Verkauf von Anteilen an Kooperationspartner der Tochtergesellschaften - vom Konzept zur Realisierung) sollen die Möglichkeiten für ausgewählte Tochterunternehmen der SOH für deren Neupositionierung im Wettbewerb untersucht werden.
Die Initiierung des Projektes erfolgte, da die Gesellschaften des SOH-Konzerns heute in erster Linie Leistungen zu einem nicht marktüblichen Preisniveau für die Stadt Offenbach und andere SOH-Töchter erbringen. Die Kompetenzen und Leistungen der Beteiligungen adressieren jedoch mitunter ein großes Nachfragepotenzial im regionalen Markt. Daher beabsichtigen die ESO GmbH, die GBM und die OVB sich künftig besser als bisher im Wettbewerb zu positionieren.
Für die drei Unternehmen stellen Kooperationen eine branchenübliche Alternative zur Verbesserung der Wettbewerbsposition dar, wobei die Realisierung von Kooperationen dem Gründungsverständnis der SOH entspricht.

Die Ziele, die mit den Kooperationen verfolgt werden können wie folgt umschrieben werden:

- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des operativen Geschäfts der
  Tochtergesellschaften,

- Senkung des Leistungspreisniveaus für die Leistungen der Tochtergesellschaften
  und damit Entlastung der Haushaltslage der Stadt Offenbach und weitgehende
  Stabilisierung der Gebühren,

- Sicherung der Arbeitsplätze der Tochtergesellschaften und damit Verhinderung
  des Rückfalls der Mitarbeiter an die Stadt Offenbach,

- Sicherung und Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze am Standort Offenbach,

- Erhalt des Tarifniveaus der bisherigen Tarifverträge und der ZVK und

- Erhalt der Mehrheit der SOH an den Tochtergesellschaften oder Sicherung des
  Einflusses durch Festlegungen im Konsortialvertrag.

Die Zielerreichung soll durch folgende Maßnahmen erfolgen:

- Zufluß von Know-How in die Tochtergesellschaften für die Verbesserung der
  Leistungsprozesse und des Leistungsangebots,

- Erhöhung der Produktivität in den Gesellschaften und Steigerung der Flexibilität
  im Umgang mit den Mitarbeitern,

- gemeinsamer Marktauftritt mit dem strategischen Partner zur Kompensation
  fehlender Wettbewerbserfahrung und

- Aufbau neuer Kundenbeziehungen und Nutzung der Chancen von
  Ausschreibungen und privater Nachfrage.

Die Ergebnisse der Voranalysen für die Tochterunternehmen der beauftragten Beratungsgesellschaft, deren Darstellung der Eckpunkte einer vorteilhaften Transaktionsstruktur und einer leistungsorientierten Führung, die Phaseneinteilung des Projektvorgehens sowie der vorgesehene Terminplan erschließen sich aus der, zum Zweck der weitergehenden Information beigefügten, Anlage.

Die Aufsichtsbehörde wird über den Sachverhalt bereits zum momentanen Zeitpunkt durch die Kämmerei unterrichtet. Eine kommunalverfassungsrechtliche Stellungnahme hinsichtlich der eventuellenTeilveräußerungen von Gesellschaftsanteilen wird erbeten.

Gemäß § 17 Abs. 2 lit. i) i.V.m. Abs. 3 lit. c) und d) des Gesellschaftsvertrages der SOH bedarf deren Geschäftsführung der Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung zur Realisierung der geplanten Maßnahmen. Insofern ergibt sich vorliegend aus § 51 Ziffer 11. i.V.m. § 9 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach


      Anlage