Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.08.2003

Eing. Dat. 28.08.2003

 

Nr. 540

 

Dez.:II (Amt 60)

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 251/03 vom 27.08.2003, DS I (A) 540

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Dem Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
    Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M., nach der von der Gesellschaft für
    Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dipl.-lng Dey+Vieweg,
    Dietzenbach, in Zusammenarbeit mit der EEG erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.150.000,- €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und zunächst wie folgt bereitgestellt:

 

    Hh.-Stelle 46400.94000 „Umsetzung Kindestagesstättenentwicklungsplan"

 

    Hh.-Plan 2003:                                                                                          1.075.000,-€

 

    Hh.-Stelle 61500.94050

 

    „Umsetzung HEGISS"

 

    Hh.-Plan 2003:                                                                                          660.000,- €

 

    Hh.-Plan 2004:                                                                                          415.000.-€

    Mittel insgesamt:                                                                                       2.150.000.-€

    zum Zwecke der Beauftragung ist im Hh.-Plan 2003 bei der Hh.-Stelle 61500.94050 „
    Umsetzung HEGISS" eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000,- € vorhanden.

 

3. Die bereitgestellten Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2003 bzw. Hh.-Plan 2004
    auf die Hh.-Stelle 61500.9neu1 „Umsetzung HEGISS,  Neubau Kita Mathildenschule"
    umzusetzen.
    Diese Hh.-Stelle ist somit wie folgt auszustatten:
    Nachtragshaushalt 2003 (Mittel) 1.735.000,- €
    Nachtragshaushalt 2003 (VE)        415.000,- €
    Haushaltsplan 2004 (Mittel)           415.000,- €

 

    Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Reduzierung der unter Ziffer 2 genannten
    Hh.-Stellen in entsprechender Höhe.

 

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

    Landeszuschüsse HEGISS:  ca. 1.075.000,-€
    Kreditmarktmittel                   ca. 1.075.000.-€

    Gesamt                                       2.150.000.-€


5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

Begründung:

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002 (DS l (A) 430, 430/1, 430/1/1) wurde der Magistrat beauftragt, in der Stadt Offenbach neue Kita-Plätze zu schaffen. Unter anderem soll dies mit dem Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Innenstadt mit mindestens 125 Plätzen (5 Gruppen) geschehen.

 

In Umsetzung dieses Stv.-Beschlusses wird vorgeschlagen, auf dem Grundstück Mathildenstraße 3 (Nebengebäude Mathildenschule) eine neue Kindertagesstätte mit ca. 140 Plätzen zu errichten.

 

Bereits im Grundsatzbeschluss des Magistrats zur städtebaulichen Rahmenplanung östliche Innenstadt im Rahmen der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)" ist die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Mathildenschule vorgesehen. Dieser Standort trägt dem überproportional gestiegenen (und weiter wachsenden) Bedarf an Kita-Plätzen in der östlichen Innenstadt Rechnung.

 

Unter pädagogischen Gesichtspunkten bietet die räumliche Verbindung zur Mathildenschule die große Chance, durch einen aufeinander abgestimmten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ein „Bildungszentrum" für Kinder ab 3 Jahre bis zum Realschulabschluss zu entwickeln. Auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie sowie unter Berücksichtigung der besonderen Sozialstruktur in der östlichen Innenstadt kommt einem „Bildungszentrum", das Kinder und ihre Familien bereits mit dem Eintritt ins Kindergarten­alter erreicht, eine besondere Bedeutung zu.

 

Konkret sieht die vorliegende Planung auf dem nordöstlichen Bereich des Grundstücks Mathildenstraße 3 die Errichtung eines dreigeschossigen, nicht unterkellerten, Neubaus vor. Über das Treppenhaus des Neubaus erfolgt im 1. OG eine direkte Anbindung an das vorhandene Nebengebäude der Mathildenschule. Mit dem Schulamt ist die Abtretung eines Klassenraumes zur Unterbringung einer Kita-Gruppe vereinbart. Der direkte Übergang Schule / Kita ermöglicht darüber hinaus eine wechselseitige und flexible Nutzung der Räumlichkeiten je nach Bedarf beider Einrichtungen.

 

Unter Einbeziehung des bisherigen Klassenraumes entstehen mit dem Neubau Kapazitäten für 4 Gruppen mit je 25 Kindern und 2 weitere Gruppen mit jeweils 20 Kindern.

 

Die bauliche Planung sieht für den Neubau große Holzfenster mit außenliegendem Sonnenschutz zum Innenhof hin vor. Die Außenfassade zur stark befahrenen Mathildenstraße bleibt hingegen weitgehend geschlossen. Das Gebäude erhält ein flachgeneigtes Satteldach. Der Neubau nimmt weitestgehend die Gebäudekante der Nachbarbebauung auf und stellt somit die Straßenflucht wieder her.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde von der Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dipl.-lng Dey+Vieweg, Dietzenbach, in Zusammenarbeit mit der EEG eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 2.150.000,- € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.