Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2003
Eing. Dat. 12.09.2003
Nr. 551
Dez.:I (Amt 37)
Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 551
Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Gemäß § 100 HGO werden vorbehaltlich der positiven Prüfung des RP Darmstadt
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 35.000,-- bei der Haushaltsstelle
13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes - bewilligt.
2. Deckung für diese außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt bei der Haushaltsstelle
13000.94130 - Sanierung „Kleiner Hof“ -.
3. Die erforderlichen Umsetzungen erfolgen im Nachtragshaushaltsplan 2003.
Begründung:
An dem Werkstattgebäude der Feuerwehr Offenbach in der Rhönstraße wurden bzw. werden die Außenwände ersetzt.
Die Baumaßnahme wurde notwendig, da durch Druckspannungen von den vorhandenen Glasbausteinen eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr besteht. Mit der Baumaßnahme (Bauschein Nr. 467/02) wurde im Herbst 2002 begonnen und wird von der GBM Gebäudemanagement GmbH betreut.
Der erste Bauabschnitt (Nordseite) wurde im Mai 2003 beendet. Der zweite Bauabschnitt (Südseite) soll in Kürze begonnen werden. Die Baumaßnahmen betreffen ausschließlich den Erdgeschossbereich.
Über den Werkstattbereichen befindet sich auf der Nord- und Südseite im Obergeschoss eine Terrasse. Die Brüstungen und Böden dieser Terrassen grenzen unmittelbar an die neuen Außenwände und Fenster der oben genannten Baumaßnahmen an. An zahlreichen Stellen sind hier die verrosteten Bewehrungseisen sichtbar.
Aus folgenden Gründen muss im Terrassenbereich zwingend und nicht aufschiebbar eine Betonsanierung noch vor Beendigung der laufenden Baumaßnahmen durchgeführt werden:
- Von der Schlosserei (Fensterlieferant) wird aufgrund des derzeitigen Zustandes der
Terrassenbrüstungen und Terrassenbödenunterseiten eine Gewährleistung für die
eingebauten Fenster abgelehnt. Dass eine Gewährleistung bei nicht erfolgter Beton-
sanierung unterbleibt, war nicht vorhersehbar und kann auch nicht abgewendet
werden.
- Durch das bei Regen herablaufende rostige Wasser macht es keinen Sinn, die neuen
Außenwände (Fassade) im Erdgeschossbereich anzulegen.
- Die Betonsanierung muss auch deshalb unmittelbar erfolgen, da spätestens im Herbst
des Jahres 2003 mit Eintritt der feuchten Witterung der Korrosionsprozess an der
Betonbewehrung fortgesetzt wird und eine spätere Sanierung mit dann höheren
Kosten verbunden ist.