Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.06.2004

Eing. Dat. 24.06.2004

 

Nr. 700

 

Dez.: II (Amt 60)

Neubau Mainzer Ring hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 204/04 vom 23.06.2004, DS I (A) 700

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord
netenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Dem Neubau des Mainzer Rings, nach der von GKW-Ingenieure, Friedberg, erstellten
   
und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
   
9.100.000,-- € einschließlich Planungskosten und Grunderwerb, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt
und bei der Hh.-Stelle 63000.94010
   
„Mainzer Ring" wie folgt bereitgestellt:

   
bisher veranschlagt:            758.450,-- €
   
Haushaltsplan 2004:        1.300.000,-- €
   
Haushaltsplan 2005:        3.000.000,-- €
   
Haushaltsplan 2006:        4.041.550.-- €

   Gesamt:                               9.100.000.-- €

 

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

   
Landeszuschuss nach
   
GVFG/FAG:                      7.980.000,-- €
   
Kreditmarktmittel:              1.120.000.-- €

    Gesamt:                              9.100.000.-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    298.504,— € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Der Ankauf der
    benötigten Grundstücke zur Realisierung der Maßnahme kann
nach Vorliegen der
    Einzelgenehmigungen
durch den RP erfolgen.

5.
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der
    Bewilligungsbescheid vorliegt.

Begründung:

 

Allgemeines

Der Mainzer Ring umschließt den Ortsteil Bürgel im Osten und knüpft an die Kettelerstraße und Rumpenheimer Straße an. Mit dem Neubau soll eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Bürgel im Zuge der Offenbacher und Rumpenheimer Straße (K192) erreicht werden.

Das Gesamtverkehrsaufkommen von derzeit 11.000 KFZ/24h innerhalb des Ortskerns von Bürgel stellt eine erhebliche Belastung dar. Ziel- und Quellverkehr sowie der Durchgangsverkehr finden keine ausreichende Verkehrsinfrastruktur vor. Folge hiervon sind Störungen des Verkehrsablaufes sowie Lärm- und Abgasbelastungen für die Anwohner. Mit Realisierung der neuen Baugebiete in Bürgel und Rumpenheim ist eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens zu erwarten.

Der Mainzer Ring erfüllt als Ortsumgehung die Funktion einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße mit Anschluss an das übergeordnete Straßennetz.

Der Mainzer Ring hat darüber hinaus die Funktion, zur Erschließung des neuen Baugebietes Bürgel- Ost, der angrenzenden Kleingartengebiete sowie der bestehenden Sportanlagen beizutragen.

Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme soll ein Umwidmungsver-fahren für die K 192 von der Offenbacher und Rumpenheimer Straße auf den neuen Mainzer Ring eingeleitet werden.

Der Mainzer Ring ist bereits Bestandteil des Flächennutzungsplanes vom 06.07.1987, aufgestellt vom ehemaligen Umlandverband Frankfurt.

Das Baurecht für die Straßenbaumaßnahme wird durch den B-Plan Nr. 580 B Bürgel-Ost/Mainzer Ring geschaffen, der gleichzeitig das Planungsrecht für das künftige Baugebiet Bürgel-Ost herstellt.

Gestaltung der Straßenbaumaßnahme

Die Lage der Straße wird durch die vorhandene Trasse des Mainzer Rings und die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 580 B Bürgel-Ost/Mainzer Ring vorgegeben.

Die Entwurfsgeschwindigkeit der Straße wird mit 50 km/h festgelegt. Die Einmündung des Mainzer Rings in die Kettelerstraße und der Knotenpunkt Mainzer Ring/Anhalter Straße/Rumpenheimer Straße werden mit Bevorzugung der Fahrtrichtungen von und zum Mainzer Ring ausgebildet, so dass ein möglichst großer Reisezeitvorteil für den Mainzer Ring erzielt werden kann.

Die Straßengradiente wurde so gewählt, dass sie sich möglichst an den vorhandenen Verlauf des Geländes anpasst bzw. eine Mindestüberdeckung der Straßenentwässerungseinrichtungen gewährleistet ist.

Die Aufteilung des Straßenquerschnittes erfolgt in zwei Fahrbahnen (Breite je 3,25 m), zwei beidseitige Park-/Grünstreifen (Breite je 2,00 m), zwei beidseitige Sicherheitsstreifen (Breite je 0,75 m), zwei beidseitige Radwege (Breite je 1,50 m), zwei beidseitige Trennstreifen (Breite = 0,50 m) und zwei beidseitige Gehwege (Breite = 1,50 m). Die Gesamtbreite des Querschnittes beträgt 19,00 m.

Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens des neuen Mainzer Rings werden an den Kreuzungspunkten Kettelerstraße, Schönbornstraße und Rumpenheimer Straße Lichtsignalanlagen installiert. Im Bereich des neuen Baugebietes sind zwei signalgesteuerte Fußgängerüberwege vorgesehen.

Für die künftige Buslinienführung werden nach der Fertigstellung des Mainzer Rings Bushaltestellen im Bereich Eppsteiner Straße, Schönbornstraße, Hessenstraße und der Tennisanlage/Sportanlage Bürgel gebaut.

Der derzeit sehr großzügig ausgebildete Einmündungsbereich der Anhalter Straße in die Rumpenheimer Straße wird im Zuge des Ausbaues des Mainzer Rings zurückgebaut, um die neue Kreuzungssituation übersichtlicher zu machen.

Der Mainzer Ring soll keinen „Umgehungsstraßencharakter" erhalten. Es ist deshalb vorgesehen, in die begleitenden Grünstreifen eine Alleenbepflanzung mit 160 Straßenbäumen (Eschen) zu pflanzen. Für die Unterpflanzung der Grünstreifen werden Kleinstrauchrosen und niedrige Sträucher gewählt.

Der Bau des Mainzer Rings stellt im Sinne des Planungsrechtes und des Naturschutzrechtes einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen ist. Die Flächen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt und im Zuge der Straßenbaumaßnahme realisiert.

Grunderwerb

Die für die Gesamtmaßnahme außerhalb des künftigen Baugebietes erforderlichen Flächen werden durch Grunderwerb bereitgestellt; im Baugebiet selbst werden die dort vorhandenen städtischen Grundstücke so umgelegt, das kein Grunderwerb notwendig wird.

Förderung und Durchführung

In Abstimmung mit dem Land als Zuschussgeber wird die Maßnahme in 2 Bauabschnitten mit eigenem Verkehrswert ausgeführt.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro GKW-Ingenieure, Friedberg, eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
9.100.000,00 € abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 298.504,00 €.

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.